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"Don't Smoke"-Volksbegehren: Unterstützungserklärungen noch bis 4. April

Noch bis 4. April können Unterstützungserklärungen für das Don't Smoke-Volksbegehren eingebracht werden.
Noch bis 4. April können Unterstützungserklärungen für das Don't Smoke-Volksbegehren eingebracht werden. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Am Mittwoch, den 4. April, endet die Unterstützungserklärungsphase für das "Don't smoke"-Volksbegehren. Bis dahin können noch Unterschriften abgegeben werden. Insgesamt wurden bereits 555.000 Unterstützungserklärungen gesammelt.
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Nach dem 4. April hat das Innenministerium drei Wochen Zeit, eine Eintragungswoche festzulegen. Bisher haben rund 8,7 Prozent der stimmberechtigten Österreicher das Anliegen der Wiener Ärztekammer und der Österreichischen Krebshilfe unterstützt. Damit liegt “Don’t smoke” vorerst auf Rang zwölf der 39 abgeschlossenen Volksbegehren seit dem Jahr 1945 – noch knapp hinter jenem gegen CETA/TTIP/TiSA aus dem Vorjahr mit 8,88 Prozent der Stimmberechtigten. Das bisher erfolgreichste Volksbegehren gegen den Bau des Wiener Konferenzzentrums hatte 1982 fast 26 Prozent der damals Wahlberechtigten hinter sich vereint. Das waren 1,4 Millionen Unterschriften, gebaut wurde das Projekt trotzdem.

Wiener Ärztekammer hofft auf 900.000 Unterschriften

Bei der Ärztekammer gibt es inzwischen die Hoffnung, am Ende der Eintragungswoche das Ziel von rund 900.000 Unterschriften zu erreichen, hieß es auf Anfrage der APA. Ab dieser Zahl hat sich Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) für eine verbindliche Volksbefragung zu einem Rauchverbot in Lokalen ausgesprochen.

Die Organisatoren hatten die 8.401 Unterstützungserklärungen, die für einen Einleitungsantrag mindestens nötig waren, bereits in den ersten Stunden nach Beginn der Eintragungsmöglichkeit am 15. Februar übertroffen. Die für eine verpflichtende Debatte im Nationalrat vorgeschriebenen 100.000 Unterschriften wurden trotz anfänglicher Probleme wegen überlasteter Server in weniger als drei Tagen erreicht.

Unterschriften für “Don’t Smoke” noch bis 4. April

Da die Unterstützungserklärungen zu den Unterschriften der eigentlichen Eintragungswoche hinzuzählen, besteht noch bis 4. April um 10.00 Uhr die Möglichkeit zur Eintragung in den Gemeindebehörden sowie online per Handy-Signatur oder Bürgerkarte. Haben die Initiatoren den Einleitungsantrag eingebracht, muss das Innenministerium innerhalb von drei Wochen darüber entscheiden. Dann dauert es zwischen acht Wochen und sechs Monaten, bis die eigentliche Eintragungswoche startet.

Ärztekammer und Krebshilfe sowie die mehr als eine halbe Million Unterstützer fordern die Beibehaltung der 2015 verabschiedeten Novelle zum Nichtraucherschutzgesetz. Dieses von der vergangenen SPÖ-ÖVP-Regierung beschlossene absolute Rauchverbot in der Gastronomie wurde von der Koalition aus ÖVP und FPÖ in der Vorwoche kurz vor dem geplanten Start Anfang Mai wieder gekippt.

APA/Red.

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