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Schwarz-Blau kippt geplantes Rauchverbot: Einigung auf das "Berliner Modell"

Bei den Regierungsverhandlungen haben sich ÖVP und FPÖ auf eine Raucherregelung nach "Berliner Modell" geeinigt. Das ab Mai 2018 ursprünglich geplante absolute Rauchverbot in der Gastronomie kommt demnach nicht. Gäste können vorerst weiter in abgetrennten Räumlichkeiten Zigaretten konsumieren.
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Zugleich wird der Nichtraucherschutz für Jugendliche verstärkt. Dies wurde der APA von Verhandlern bestätigt.

Rauchen erst ab 18 – doch kein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie

Zentrale Punkte der neuen Raucherregelung: Die derzeit gültige Regelung, wonach in abgetrennten Raucherzimmern geraucht werden darf, bleibt bis auf weiteres bestehen. Ergänzend wird das generelle Rauchverbot in Österreich von 16 auf 18 Jahre angehoben. Gemeinsam mit den Bundesländern – die gemäß einer Einigung der Landesjugendreferenten im Frühling ohnehin schon an entsprechenden Regelungen zur Anhebung des Alterslimits für den Zigaretten-Kauf arbeiten – wolle man dies vorantreiben, hieß es von den Verhandlern der künftigen schwarz-türkis-blauen Regierung.

In Lokalen dürfen unter 18-Jährige nach den ÖVP-FPÖ-Plänen künftig etwa nicht mehr im Raucherbereich sitzen. Außerdem wird es auch ein Rauchverbot in Autos geben, wenn Kinder und Jugendliche unter 18 im Wagen mitfahren. Zwecks Nichtraucherschutz in der Gastronomie soll es zudem eine stärkere verpflichtende Kennzeichnung der Raucherbereiche geben.

FPÖ grundsätzlich gegen absolutes Gastro-Rauchverbot

Vor allem die FPÖ hatte sich zuletzt gegen ein absolutes Rauchverbot in der Gastronomie gestellt und Pro-Raucher-Wirte in ihrem Anliegen nach einer Beibehaltung der derzeitigen Regelung unterstützt. Ärzte und eine ganze Reihe gegenteilig gesinnter Gastronomen warnten hingegen vor einer Rücknahme des absoluten Rauchverbots und den damit verbundenen negativen Gesundheitsfolgen.

Raucherregelung: So funktioniert das “Berliner Modell”

Das nun von ÖVP und FPÖ aufgegriffene “Berliner Modell” sieht grundsätzlich ein Rauchverbot in Gaststätten vor. Ausnahmen gibt es in extra ausgewiesenen, völlig vom Nichtraucherbereich abgetrennten und geschlossenen Nebenräumen in (Mehrraum-)Gaststätten sowie in der “getränkegeprägten Kleingastronomie”, wenn die Gaststätte nicht über einen abgetrennten Nebenraum verfügt, die Grundfläche des Gastraumes weniger als 75 Quadratmeter beträgt, Personen unter 18 Jahren der Zutritt nicht gestattet wird, keine vor Ort zubereiteten Speisen verabreicht werden, die Gaststätte durch deutlich sichtbare Hinweisschilder im Eingangsbereich als Rauchergaststätte gekennzeichnet ist und der Betrieb der Rauchergaststätte den Behörden angezeigt wurde.

Koalition kippt bereits beschlossenes komplettes Rauchverbot

In Österreich ist seit 2009 ein “grundsätzliches” Rauchverbot in Lokalen in Kraft. Nach einer Übergangsfrist für Umbauarbeiten und einer Neuregelung dürfen seit Juni 2010 Gastronomen den Tabakkonsum nur mehr dann erlauben, wenn sie über abgetrennte Raucherzimmer verfügen oder die gesamte Verabreichungsfläche nicht größer als 50 Quadratmeter ist. Durch den Lungenkrebs-bedingten Tod des bekannten Journalisten und Rauchers Kurt Kuch wurde die Debatte über das Rauchverbot Anfang 2015 neu entfacht. Wenige Monate später einigte sich die SPÖ-ÖVP-Regierung auf ein komplettes Rauchverbot in der Gastronomie ab Mai 2018.

(apa/red)

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