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Prozess zwischen Hartmann und Burgtheater: Verhärtete Fronten

Hartmann/ Burg-Prozess: Viele Details und müde Gesichter
Hartmann/ Burg-Prozess: Viele Details und müde Gesichter ©APA
Nach zwei überlangen Tagsatzungen in Wien im Prozess zwischen Ex-Burgtheaterdirektor Matthias Hartmann und seiner ehemaligen Arbeitsstätte sind die Fronten verhärtet und die Gesichter müde.
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Detailreich wurden am Donnerstag, dem 25. September im Arbeits- und Sozialgericht Wien jene Begebenheiten diskutiert, die zu Hartmanns Entlassung führten. Die nächsten Tagsatzungen sind für 26. und 27. November anberaumt.

Zeugen sagten aus

Als letzter Zeuge wurde am Donnerstagabend der Prokurist der Bundestheater-Holding, Othmar Stoss, einvernommen. Stoss, der seit 1972 im Unternehmen ist und seit der Ausgliederung der Bundestheater 1999 als Prokurist tätig ist, sagte, aus seiner Sicht habe es zwei wesentliche Entlassungsgründe gegeben: Einerseits den Forensikbericht, der mangelhafte Buchführung, fehlendes Vier-Augen-Prinzip und Sorgfaltspflichtverletzungen ausgewiesen habe, und andererseits die Hinterlegung von Bargeld im Depot der ehemaligen kaufmännischen Geschäftsführerin Silvia Stantejsky.

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Damit argumentierte er gleich wie unmittelbar vor ihm bereits der seit 2007 amtierende Sektionschef im Kulturministerium, Michael Franz, und am Beginn des Tages Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ). Ostermayer hatte sein Amt als Minister am 1. März angetreten und seinen Sektionschef angewiesen, in Folge des forensischen Berichts zum Burgtheater ein Gutachten einzuholen. Franz beauftragte tags darauf den Anwalt Thomas Angermair. “Es ging darum, rasch Gewissheit zu schaffen, ob Handlungsbedarf besteht”, argumentierte Franz.

Müde Gesichter vor Gericht

Am 7. März sei eine Punktation von Angermair übermittelt worden, die bereits den Hinweis auf groben Vertrauensbruch und die Schädigung von Unternehmensinteressen enthielt, so Franz. Mediale Äußerungen Hartmanns am gleichen Tag hätten gezeigt, dass dieser Kenntnis von Barbeständen und Depots gehabt haben müsse. Ostermayer selbst gab an, die Entscheidung zur Entlassung am 11. März auf Grundlage einer ihm am 10. März vorgelegenen 40-seitigen Fassung des Gutachtens getroffen zu haben. Ob im Zuge dessen auch Bargeldzahlungen oder Depots ein Thema gewesen seien, war dem Minister nicht mehr in Erinnerung. Er schloss dies jedoch nicht aus.

Dieses Detail blieb nicht das einzige, das zu heftigen Scharmützeln zwischen den Anwälten von Hartmann und der Richterin Kristina Heissenberger oder zwischen den beiden Anwaltsparteien führte – auch wenn sich die Emotionalität gegen Ende des Tages auch müdigkeitsbedingt ein wenig legte. Die weiteren Themen am Donnerstag waren die Zuständigkeit Ostermayers für die Abberufung, die Vertragssituation Hartmanns sowie die mögliche Befangenheit von Anwalt Angermair.

Ostermayer im Zeugenstand

Hinsichtlich der Abberufung teilten Ostermayer und Franz die Ansicht, dass nicht der Bundeskanzler, wie vonseiten Hartmanns argumentiert wird, sondern der Minister die Entlassung auszusprechen befugt war. “Anders ginge es ja nicht”, sagte Ostermayer, was Hartmanns Anwalt Georg Schima als “eine Frage der Gesetzesauslegung” interpretierte. Franz wiederum gab an, dass 2006 – zur Zeit des Vorvertrags von Hartmann – zwar der Bundeskanzler zuständig gewesen wäre, da die Angelegenheiten der Bundestheater damals zur Kunstsektion im Kanzleramt gehörten. Gemäß des Bundesministeriengesetzes seien diese Kompetenzen dann 2007 an das Kulturministerium übergegangen.

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Fragen zur Vertragssituation von Hartmann wiederum warf Prokurist Stoss auf. Die Honorierung von Inszenierungsübernahmen aus Zürich seien etwa weder im Vorbereitungsvertrag noch im Geschäftsführervertrag geregelt gewesen. “Regiehonorare sind für Neuinszenierungen gedacht, nicht für Übernahmen”, so Stoss. “Das ist aus der Höhe des Betrags abzuleiten.” Für die Honorierung von Regietätigkeiten bei Übernahmen “hätte es eine Ergänzung im Vertrag benötigt”. Stoss war als letzter Zeuge nur gute eine Stunde im Zeugenstand, muss sich jedoch auch für die weiteren Termine Ende November und Anfang Dezember bereithalten.

Entlassung Hartmanns

Viel länger im Zeugenstand war dagegen Anwalt Angermair, dessen Gutachten zur Entlassung Hartmanns geführt hatte. Angermair berichtete von einem Besuch von Stantejsky kurz vor deren Entlassung, von einem zufälligen Treffen mit Rudolf Scholten, der im Falle Stantejskys zu einer “österreichischen Lösung” statt einer Kündigung geraten habe, und dem bekannten Treffen mit Hartmann am 24. November, das keineswegs privater Natur gewesen sei, wie Hartmann stets betont hatte. “Für mich war ganz klar, dass ich ihm dort als rechtlicher Vertreter des Burgtheater begegne.” Dass die Annahme des Auftrags des Ministeriums somit einen Interessenskonflikt bedeutet hätte, sah Angermair nicht.

Hartmann vs. Burg: Prozess geht weiter

Nach 13 Stunden Verhandlung am Mittwoch und zwölf Stunden am Donnerstag waren am zweiten Tag abends alle Beteiligten entsprechend gezeichnet. Richterin Heissenberger, die eine beeindruckende Kondition an den Tag legte, mahnte die Anwälte zum Abschluss, die Zeugenlisten noch zu überarbeiten. Am 26. und 27. November, 3. und 4. sowie 10. und 11. Dezember sollen neben Holding-Chef Georg Springer und Stoss u.a. auch Stantejsky sowie die jetzigen Geschäftsführer Thomas Königstorfer und Karin Bergmann einvernommen werden.

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Der arbeitsgerichtliche Prozess soll klären, ob Hartmann als Burgtheater-Direktor zu Unrecht entlassen wurde und ihm somit auch eine Summe von rund zwei Mio. Euro zusteht. Diese würde sich aus der Kündigungsentschädigung, offenen Gagen sowie Zahlungen aus seinem bis Ende August 2019 abgeschlossenen Vertrag zusammensetzen

(APA)

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