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Causa Burgtheater: Prozess um Hartmann-Entlassung startet im Juni

Burgtheater - Prozess um Hartmann-Entlassung startet im Juni
Burgtheater - Prozess um Hartmann-Entlassung startet im Juni ©APA (Sujet)
Der frühere Burgtheater-Direktor, Matthias Hartmann, zieht gegen die Burg vor Gericht. Für ihn ist die Entlassung "unberechtigt" und "unwirksam". Der Prozess startet im Juni.
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Der arbeitsgerichtliche Prozess um die Entlassung des früheren Burgtheater-Direktors Matthias Hartmann wird vermutlich im Juni beginnen. Das gab der Sprecher des Wiener Arbeits- und Sozialgerichts (ASG), Günter Kegelreiter, am Freitag auf APA-Anfrage bekannt. Bis dahin wird auch die Entscheidung gefallen sein, ob gegen Hartmann ad personam strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden.

Prozess um Hartmann-Entlassung

Hartmann war am 11. März in Folge der Finanzaffäre an der Burg von Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) fristlos entlassen worden. Über seine Anwälte Georg Schima und Katharina Körber-Risak hat er daraufhin Klage beim ASG einreichen lassen. Für ihn ist die Entlassung “unberechtigt” und “unwirksam”, zumal Bundeskanzler Werner Faymann (SPÖ) der Abberufung zustimmen hätte müssen.

Hartmann verlangt von der Bundestheater-Holding an die zwei Millionen Euro, die sich aus der Kündigungsentschädigung, offenen Gagen sowie Zahlungen aus seinem bis Ende August 2019 abgeschlossenen Vertrag zusammensetzen. Für die Bundestheater-Holding war die Entlassung gerechtfertigt, weil Hartmann seit 2009 Kenntnis von der Schwarzgeldpraxis der bereits im November entlassenen kaufmännischen Direktorin Silvia Stantejsky gehabt habe. Schon mit der Steuerhinterziehung liege ein Entlassungsgrund vor.

Strafrechtliche Ermittlungen

Wie der ASG-Sprecher erklärte, hat die zuständige Richterin Kristina Heissenberger den Streitparteien aufgetragen, ihre jeweiligen Standpunkte in Schriftsätzen darzulegen. Auf Basis dieser Vorbringen soll bei der ersten Tagsatzung der konkrete Prozessfahrplan festgelegt werden.

Bis dahin wird auch klar sein, ob gegen Hartmann und Stantejsky strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Der Verdacht der Untreue, des schweren Betrugs und der “millionenschweren” Abgabenhinterziehung steht im Raum. “Wir haben mittlerweile zahlreiche Unterlagen beigeschafft, die wir mit Experten durchgehen. Zu setzende Ermittlungsschritte werden sich aus diesen Unterlagen ergeben”, sagte Thomas Haslwanter, Sprecher der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Zum weiteren Prozedere hielt er sich aus ermittlungstaktischen Gründen bedeckt. Sachverständiger sei formal noch keiner bestellt worden: “Wir stehen noch eher am Anfang.”

(APA)

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