Bei der ersten Tagsatzung wird es allerdings noch um die Prozessvorbereitung gehen – Zeugen werden nicht zu Wort kommen. Dennoch wird Matthias Hartmann persönlich zu dem auf eineinhalb Stunden angesetzten Termin erscheinen, bestätigte seine Anwältin Katharina Körber-Risak. Aus Hartmanns Sicht hätte seine im März erfolgte Entlassung nicht durch Kulturminister Josef Ostermayer, sondern nur durch Bundeskanzler Werner Faymann (beide SPÖ) erfolgen können.
Hartmann – Prozess startet
Überdies basiere das Gutachten, auf dem seine Entlassung beruhe, auf vertraulichen Informationen, die Anwalt Thomas Angermair als sein einstiger Rechtsberater erhalten habe. Angermair war deshalb zuletzt von Hartmanns Anwälten bei der Rechtsanwaltskammer angezeigt worden. Aus Sicht der Bundestheater-Holding war die Entlassung hingegen rechtens, da der einstige Burg-Chef bereits seit Jahren von Schwarzen Kassen am Haus gewusst habe, in deren Folge das Burgtheater 2012/13 einen Millionenverlust verbuchen musste.
Prozesse rund ums Burgtheater
Diese Frage wird auch ein zentraler Punkt im zweiten Verfahren in der Causa sein, bei der das Burgtheater gegen die 2012 erfolgte Vertragsverlängerung von Hartmann klagt. Hätte man vom Finanzdebakel bereits Kenntnis gehabt, wäre der Vertrag nicht verlängert worden, so die Position der Burg. Die erste Tagsatzung steht hier am 27. Juni ebenfalls am ASG an.
Dass die beiden Prozesse zusammengezogen werden, scheint nach jetzigem Stand unwahrscheinlich. Das Thema einer Unterbrechung des zweiten werde wohl aber zumindest aufs Tapet gebracht werden, vermutete am Montag Bernhard Hainz, der die Burg und die Bundestheater-Holding vertritt: “Das wird morgen sicher besprochen werden.” Er habe gegen eine Parallelführung keine Einwände. Die nächsten Prozesstermine erwarten die Anwälte dann voraussichtlich erst ab September.
(APA)