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Burgtheater-Causa: Vorwurf des "disziplinär unzulässigen" Verhaltens

Neues in der Burgtheater-Causa rund um Matthias Hartmann
Neues in der Burgtheater-Causa rund um Matthias Hartmann ©APA (Sujet)
Nächstes Kapitel in der Burgtheater-Causa: Die Anwälte von Ex-Direktor Matthias Hartmann erwarten sich von ihrer Anzeige gegen Anwalt Thomas Angermair bei der Rechtsanwaltskammer Wien auch Auswirkungen auf das arbeitsrechtliche Verfahren gegen das Burgtheater.
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So stütze es den Vorwurf der unwirksamen Entlassung, wenn “rechtswidrig erlangte Informationen” verwertet worden seien, so Anwältin Katharina Körber-Risak.

Hartmann-Anwälte haben Gutachter angezeigt

Wie die “Presse” in ihrer Mittwochausgabe berichtet, haben Körber-Risak und ihr Kollege Georg Schima jenen Rechtsanwalt, den Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ) mit der Prüfung von Hartmanns Verantwortung in der Finanz-Causa beauftragt hatte, beim Disziplinarrat der Rechtsanwaltskammer Wien angezeigt.

Der Grund: Hartmann habe Monate zuvor Angermair um rechtliche Hilfe gebeten und ihn ins Vertrauen gezogen. Laut der Disziplinaranzeige, die die Rechtsanwaltskammer Wien auf APA-Nachfrage aufgrund der Verschwiegenheitspflicht nicht bestätigten wollte, habe am 24. November des Vorjahres ein 45-minütiges Gespräch stattgefunden.

Gespräch mit Ex-Burgtheater-Direktor

Angermair bestätigte gegenüber der APA das Gespräch mit Hartmann. Allerdings sei es darum ausschließlich um die damals gerade entlassene kaufmännische Direktorin Silvia Stantejsky gegangen. “Hartmann hat Thomas Königstorfer (kaufmännischer Geschäftsführer des Burgtheaters, Anm.) damals angerufen. Er wusste, dass wir darüber gesprochen haben”, so Angermair.

Der Anwalt, der dem Disziplinarverfahren gelassen entgegensieht, unterstreicht: “Wenn er mir nach dem Gespräch etwas anvertraut haben soll – und ich sage jetzt nicht, ob das so ist oder nicht – dann habe ich das natürlich geheim zu halten, was ich natürlich gemacht habe. Selbstverständlich würde in mein Memorandum für das Bundeskanzleramt niemals etwas einfließen, was er mir erzählt hat.” Vor der Aufnahme der Mandatsbeziehung habe er “natürlich auch gegenüber dem Auftraggeber gesagt, dass es ein Gespräch mit Hartmann gab. Aber auch, dass es mit ihm keine Mandatsbeziehung gegeben hat.” Eine solche habe er gegenüber Hartmann von vornherein ausgeschlossen.

“Standesrechtlich verbotenes Handeln”

Das Vorgehen von Hartmanns Anwälten, die Anzeige an die Presse weiterzugeben, sei im übrigen ein “standesrechtlich verbotenes Handeln”. Angermair sei jedoch nicht “wehleidig” und werde auch keine weiteren Schritte einleiten. Er könne die “emotionale Aufregung” schließlich verstehen und werde sich im Rahmen des Verfahrens verteidigen.

Als “disziplinär ganz klar unzulässig” bezeichnet Körberl-Risak das Verhalten Angermairs. Dieses spiele für das arbeitsrechtliche Verfahren “insofern eine Rolle, dass es rechtlich auch Auswirkungen hat, wenn ich als Auftraggeber eines Gutachtens und unmittelbarer Eigentümer der Burgtheater GmbH, also des Ministeriums, jene Informationen verwerte, die ein anderer rechtswidrig erlangt hat”.

Entlassung Hartmanns unberechtigt?

Das sei nur ein weiteres Argument dafür, dass die Entlassung Hartmanns nicht nur unberechtigt, “sondern auch unwirksam” sei. Der fertige Schriftsatz in ebenjenem Verfahren Hartmanns gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber, das am 24. Juni am Wiener Arbeits- und Sozialgericht (ASG) beginnt, werde heute eingebracht.

Dass Angermair Informationen aus diesem Gespräch für jenes Gutachten bezogen hat, das zu seiner fristlosen Entlassung führte, können Hartmanns Anwälte zwar nicht “glasklar beweisen”, so Körberl-Risak zur APA. “Aber ein Dementi sieht anders aus.” Sie bezieht sich damit auf Angermairs Aussage in der “Presse”, wonach er von der Frage, ob er Ostermayer über sein Gespräch mit Hartmann informiert hatte, “überfordert” sei.

Wird Anzeige zu Erfolg führen?

Angermair betonte gegenüber der APA jedoch, dass er hier verkürzt wiedergegeben worden sei. “Überfordert” habe ihn die Frage lediglich in Bezug auf seine Verschwiegenheitspflicht. Angermair glaubt jedenfalls, dass die Anzeige nicht sehr Erfolg versprechend sei. Schließlich sei er nicht der Gegenvertreter. “Ich denke, dass Hartmann mit dem Rücken zur Wand steht, es ist ihm sehr unangenehm. Er ist ein sehr aktiver Mensch, also verlangt er Dinge von seinen Anwälten, die man sonst nicht machen würde.”

(apa/red)

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