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Wiener Prostituierte gefoltert: Elf Jahre Haft und Einweisung

Prozess um gequälte Prostituierte.
Prozess um gequälte Prostituierte. ©APA
Mit einem Schuldspruch hat am Donnerstag am Landesgericht Wiener Neustadt der Prozess um Vergewaltigungen und Misshandlungen von Prostituierten geendet. Der 34-jährige Angeklagte wurde zu elf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Den drei Opfern wurden insgesamt knapp 50.000 Euro Schmerzensgeld zuerkannt.
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Zudem entschied der Schöffensenat auf Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Die Verteidigung meldete Nichtigkeit und Beschwerde gegen die Einweisung an.

Der Staatsanwalt gab keine Erklärung ab, somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

Prostituierte gequält: Schmerzensgeld

Zudem wurden den drei Frauen insgesamt knapp 50.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Das Gericht sei überzeugt, dass die Aussagen der Opfer über das von ihnen erlittene Martyrium stimmen und beim Angeklagten eine Erkrankung – in Form einer sexuellen Deviation – vorliegt, so Richter Gerald Grafl in der Urteilsbegründung. Mildernd habe sich der ordentliche Lebenswandel ausgewirkt (der Strafrahmen lag bei bis zu 15 Jahren).

Der Mann hatte laut Anklage im Vorjahr drei Mal junge Geheimprostituierte vom Prater in sein Auto gelockt, in sein Haus gebracht und in der Folge stundenlang gequält und u.a. mit diversen Werkzeugen sexuell malträtiert. Dann setzte er seine Opfer an einer Autobahnraststation bei Wiener Neustadt aus. Die Opfer hätten Todesangst gehabt und heute noch psychische Probleme, sagte Staatsanwalt Erwin Blümel. Die Vorgangsweise des Mannes, der sich seine Opfer bewusst in dem Milieu ausgesucht habe in der Annahme, sie würden nicht zur Polizei gehen, sei zunehmend brutaler geworden.

Angeklagter entschuldigte sich

Die Verteidiger-Riege hatte in ihren Schlussplädoyers versucht, die Glaubwürdigkeit der Opfer zu erschüttern. Ein Antrag auf Einsetzung eines neuen psychiatrischen Gutachters war zuvor abgelehnt worden.

Der u.a. der Vergewaltigung, Nötigung und absichtlich schweren Körperverletzung Angeklagte (34) hatte sich in dem im April begonnenen und am Dienstag fortgesetzten Verfahren nur teilschuldig bekannt. Zu den – unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigten – Video-Aussagen seiner Opfer sagte er heute, er wolle sich bei den Frauen entschuldigen. Er stehe dazu, dass er “Grenzen überschritten” habe. Er könne das Geschehene nicht mehr rückgängig machen. “Es gibt nichts zu beschönigen oder abzuschwächen. Es war ein großer Fehler von mir”.

(APA)

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