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Prozess um Arsen-Morde: Gutachter erklärt Angeklagte für zurechnungsfähig

Prozess um Arsen-Morde - Angeklagte laut Gutachter zurechnungsfähig
Prozess um Arsen-Morde - Angeklagte laut Gutachter zurechnungsfähig ©APA
Mit den Ausführungen des psychiatrischen Gutachters ist am Landesgericht Krems nach neun Stunden der erste von drei Verhandlungstagen im Verfahren um Arsen-Morde an zwei Pensionisten zu Ende gegangen.
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Die polnische Pflegehelferin hatte im Verlauf ihrer stundenlangen Befragung mithilfe eines Dolmetschers am ersten Prozesstag wiederholt bestritten, die Männer aus Wien und Niederösterreich (68 und 61) vergiftet zu haben. Herbert A. starb im Oktober 2010, drei Wochen später lernte sie Alois F. kennen, der im Februar 2011 starb.

“Haben Sie eine Erklärung dafür, dass zwei Männern hintereinander unmittelbar nach Ihrem Kennenlernen Arsen verabreicht wurde?” fragte Richterin Susanne Daniel abschließend. Das Einzige, was ihr einfiele, seien “die Serben” – Nachbarn von Herbert A., meinte die 52-Jährige eher kryptisch. Zuvor hatte sie u.a. davon gesprochen, dass Herbert A. (68) von einem Serben eine Pistole bestellt hätte. Alois F. hätte den Verdacht gehabt, dass er möglicherweise einmal vergifteten Wein erwischt hätte.

Erster Prozesstag um Arsen-Morde

Nach den Ausführungen der Staatsanwaltschaft hatten die Pensionisten jeweils per Inserat eine Lebenspartnerin finden wollen und sich in der Folge in die in Polen seit 30 Jahren verheiratete Frau verliebt. Bei beiden verschlechterte sich dann der Gesundheitszustand rapide. Von Herbert A. konnte sich die Angeklagte laut Staatsanwältin Susanne Waidecker knapp 100.000 Euro – in Form einer Wohnung, eines Pkw und eines Mobilheims – aneignen, ohne dass zunächst jemand hinsichtlich seines Todes Verdacht geschöpft hätte. Bei Alois F., den sie von der Außenwelt abzuschirmen versuchte, kam sie nur an sein Auto.

Die Richterin konfrontierte die Beschuldigte immer wieder mit widersprüchlichen früheren Aussagen bei der Polizei. Nach heutigen Angaben hatte die Polin keine Beziehung zu dem 68-Jährigen, den sie lediglich pflegen und betreuen sollte, während er laut einer Zeugin vom “tollen Sex” mit ihr schwärmte. Beim 61-Jährigen aus dem Bezirk Krems wollte sie sich als Putzfrau gemeldet und auch nur sein Haus gereinigt haben. Der Richterin zufolge ließ sich der Mann jedoch sogar hinsichtlich einer Liegenschaftsschenkung anwaltlich beraten. Widersprüche traten auch hinsichtlich der “Kaufsummen” der beiden Pkw zutage. Dass ihr – verschuldeter – Sohn einige tausend Euro locker machen konnte, erschien dem Gericht unglaubwürdig. Und es wurde erwähnt, dass zwei gefälschte Dokumente im Umfeld der Beschuldigten auftauchten.

Die ersten beiden Zeugen waren am späten Nachmittag ein mit Herbert A. bekanntes Ehepaar, das ihn im Krankenhaus besuchte und dem Todkranken half, sein Begräbnis zu organisieren. Zuvor einmal beim Heurigen hätte er von seinem Glück und Heiratsabsicht erzählt.

Angeklagte laut Gutachter zurechnungsfähig

Richard Billeth, psychiatrischer Gutachter, hat bei der Angeklagten keine relevante psychiatrische Erkrankung gefunden und ihr Zurechnungsfähigkeit attestiert. Grundsätzlich für Zurechnungsunfähigkeit ausschlaggebend wäre Intelligenzminderung, die nicht vorliegt, oder eine Demenz, führte der Sachverständige aus. Weitere Kriterien wären Geisteskrankheiten wie Schizophrenie, die aber in keiner Weise feststellbar seien.

Dokumentiert seien drei leichte Depressionen – lange zurückliegend, nach einem schweren Autounfall und aufgrund Schulden, und jetzt zuletzt, was aber keine Beeinträchtigung darstelle. Letzte Möglichkeit wäre eine Persönlichkeitsstörung, die ebenfalls nicht vorliege. Auch lebensgeschichtlich gebe es keine Hinweise darauf. Sollte die Angeklagte die Taten begangen haben, war sie zum Tatzeitpunkt in der Lage, das Unrecht ihrer Handlungen einzusehen, so Billeth abschließend.

Der Prozess in Krems geht am Mittwoch, den 10. April in die zweite Verhandlungsrunde. Weitere 13 Zeugen sowie Gutachter werden zu Wort kommen, ehe am Donnerstag ein Urteil gefällt werden sollte. Insgesamt sind drei Prozesstage eingeplant. Die Angeklagte bekennt sich nicht schuldig.

(Red./APA)

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