Mordfall Stefanie P.: Psychiater erklärt Gutachten
Philipp K. versuchte zu weinen – erfolglos
Alkoholisierung von 4,5 Promille bei Mordzeitpunkt unwarscheinlich
Was die von Philipp K. geltend gemachte Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt betrifft, kam der Psychiater zum Ergebnis, dass bei Richtigkeit der vom Angeklagten angegebenen Trinkmengen dieser 4,5 Promille intus gehabt haben müsste, als Stefanie P. starb. Dieser Wert sei “sehr unwahrscheinlich“, selbst wenn man K. glaube, der bekanntlich den Mord “verschlafen” haben will. Der 23-Jährige könne sich an Details unmittelbar vor dem behaupteten “Wegtrickern” erinnern, und auch unmittelbar nach dem Aufwachen gebe es keine Erinnerungslücken.
Auf die ergänzende Frage, ob man mit 4,5 Promille eine Bluttat wie die gegenständliche begehen könne, erwiderte Dantendorfer, dies sei “hochgradig unwahrscheinlich”, da bei einer derartigen Alkoholisierung die Zurechnungsfähigkeit wesentlich eingeschränkt sei.
Pikantes Sex-Video von Stefanie P. und Philipp K. wurde gezeigt
Danach dürfte das Beweisverfahren abgeschlossen sein, sollte Verteidiger Ernst Schillhammer nicht im allerletzten Moment zusätzliche Beweisanträge stellen. Falls keine Anträge folgen, stünden die Schlussvorträge von Staatsanwalt Hannes Wandl und Verteidiger Schillhammer auf dem Programm. Ein Urteil zu später, womöglich mitternächtlicher Stunde erschien durchaus realistisch.