Die Leiche sei schrecklich zugerichtet gewesen. “Das hätte Philipp Steffi nie angetan”, so Schillhammer. K. bekannte sich in der Verhandlung “nicht schuldig”. Der 23-Jährige hätte ein massives Alkoholproblem, er vertrage sehr viel. “Und dann passiert das, was bei ihm immer passiert. Zunächst merkt man es ihm nicht an. Aber es reicht nur ein Grad mehr und er wird überheblich, das sagen auch seine Freunde. Bei einem weiteren Grad mehr, schläft er sofort ein”, sagte der Anwalt.
“Meine Aufgabe ist es, Ihnen (mit Blick zu den Geschworenen, Anm.) zu zeigen, (…) dass zu jeder Antwort im Akt drei weitere Fragen auftauchen”, so Schillhammer. So wurden in einem Müllbeutel in dem Container, in dem K. die Leiche der jungen Frau entsorgt haben soll, vier Handschuhe gefunden mit fremder DNA zweier Personen, die nicht zugeordnet werden konnten. “Auf diesen Handschuhen ist keine einzige Spur von Philipp K. Jedoch Mischspuren eines unbekannten Mannes sowie einer unbekannten Frau. Eine diese Spur enthält auch eine Mischspur von Steffi. Wenn er (der Angeklagte, Anm.) mit diesen Handschuhen hantiert hätte, wäre auch seine DNA auf den Handschuhen.”
Philipp K.: Anwalt von Unschuld überzeugt
Die Staatsanwaltschaft würde behaupten, dass diese Spuren durch andere in diesem Mistkübel kontaminiert wurden, so der Verteidiger. Bei den Ermittlungen habe man die Wohnung nicht auf diese fremde DNA untersucht. “Bei der Tatortrekonstruktion im August war es zu spät. Da waren so viele Menschen in dieser Wohnung.
Danach hätte man keine DNA-Proben mehr nehmen können. Das hätte man am 2. Juli 2010 machen müssen. Sonst wüsste man vielleicht, wem diese Spuren zuzuordnen sind”, sagte Schillhammer. Der Anwalt sei “felsenfest davon überzeugt”, dass Philipp K. die Tat nicht begangen habe.
(apa)