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Lobautunnel Wien-Donaustadt: Klage gegen Gewessler möglich

Im Rahmen des Streits um den Bau des Wiener Lobautunnels sei laut Jurist Mayer eine Klage gegen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) möglich.
Im Rahmen des Streits um den Bau des Wiener Lobautunnels sei laut Jurist Mayer eine Klage gegen Umweltministerin Leonore Gewessler (Grüne) möglich. ©APA/HANS PUNZ
Laut eines Rechtsgutachtens des Verfassungsjuristen heinz mayer sei im Falle des Streits um den Bau des Lobautunnels eine Ministerklage möglich.
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Gewessler kann Lobau-Tunnel nicht absagen

Im Streit um den Bau des Lobautunnels hat die Wirtschaftskammer Wien (WKW) heute, Mittwoch, erneut auf die Umsetzung des Projekts gepocht und ihr Anliegen gleichzeitig mit einem Rechtsgutachten des Verfassungsjuristen Heinz Mayer untermauert. Laut Mayer sei sogar eine Ministerklage gegen Klimaministerin Leonore Gewessler (Grüne) im Bereich des Möglichen, sollte sich herausstellen, dass diese eine Weisung an die Asfinag zur Einstellung des Baus erteilt haben.

Im Streit um Lobautunnel-Bau in Wien sei eine Ministerklage möglich

Eine solche Weisung des Ministeriums an die Asfinag ist laut Mayer nicht möglich und rechtswidrig. "Das letzte Wort hat nicht ein Verwaltungsorgan, sondern der Gesetzgeber", so der Verfassungsexperte. "Sollte belegt werden, dass eine solche Weisung ergangen ist, hätte das eine Ministerklage und in weiterer Folge auch zivil- und strafrechtliche Folgen." Auch Gesellschaftsrechtexperte Jörg Zehetner sagte am Mittwoch, eine Weisung der Ministerin gegen eine Aktiengesellschaft sei "aktienrechtlich unzulässig."

Weisung der Ministerin gegen Aktiengesellschaft "unzulässig"

Auch Gesellschaftsrechtexperte Jörg Zehetner, der ebenfalls ein Rechtsgutachten in der Sache erstellt hat, sagte am Mittwoch, eine Weisung der Ministerin gegen eine Aktiengesellschaft sei "aktienrechtlich unzulässig" und zudem inhaltlich gesetzeswidrig, da eine rechtliche Verpflichtung bestehe, die Straße zu bauen. "Mit der Aufnahme einer Straße in das Bundesstraßengesetz ist eine klare Entscheidung getroffen worden, dass die Straße zu errichten ist", betonte auch Mayer.

Zum derzeitigen Zeitpunkt setze sich die Ministerin aber über das Gesetz hinweg. "Im Prinzip, in der Sache, ist der Tunnel seit dem Jahr 2018 rechtskräftig genehmigt, Beschwerden an Höchstgerichte blieben erfolglos." Rechtlich könne das Projekt also nicht abgesetzt werden. Wenn Gewessler sage, dass der Tunnel nicht komme, "handelt sie außerhalb ihrer Zuständigkeit", so Mayer weiter. Sollte sie das Gesetz ändern wollen, könne das nur der Gesetzgeber tun, nicht aber eine Ministerin, sagte Zehetner.

Argumentation Gewesslers sei laut Mayer "irreführend" und "falsch"

Auch die Argumentation Gewesslers, dass das Projekt alt und nicht mehr zeitgemäß sei, sei laut Mayer "irreführend" und "falsch aus rechtlicher Sicht". 2015 habe das Umweltministerium und 2018 das Bundesverwaltungsgericht seine Entscheidungen auf Basis der damals aktuellen Sachlage getroffen. Änderungen im Sachverhalt, die es bis dahin gegeben habe, hätte das Gericht mitberücksichtigen müssen und "hat es auch berücksichtigt", so Mayer. "Das Projekt ist also am Stand von 2018."

Wirtschaftskammer pocht auf den Bau des Wiener Lobautunnels

Für den Präsident der Wirtschaftskammer Wien, Walter Ruck, seien alle Interessen zum Lobautunnel bereits ausführlich abgewogen worden. Zum derzeitigen Zeitpunkt gehe es also nur noch um die Frage, ob sich ein Mitglied der Exekutive über einen Beschluss des Nationalrats und über höchstgerichtliche Urteile hinwegsetzen könne. Darüber zu entscheiden sei aber nicht seine Aufgabe, sondern die des Nationalrates, der einen Misstrauensantrag stellen oder eine Ministerklage einreichen könne.

Lobautunnel könne nicht einfach "vom Tisch gewischt werden"

Der Lobautunnel könne jedenfalls nicht "von heute auf morgen vom Tisch gewischt werden", so Ruck. Neben der rechtlichen Grundlage fehle dafür auch das Einvernehmen mit dem Finanzministerium (BMF). Das Bauprogramm der Asfinag könne nämlich erst gültig werden, wenn es ein solches Einvernehmen gibt. Bisher stehe es aber noch aus, so Ruck.

Sollte das BMF zustimmen, sei im nächsten Schritt der Asfinag-Vorstand am Zug, sind sich die Rechtsexperten einig. Sollte es jedoch zu keinem Einvernehmen kommen, würde nach Meinung von Zehetner dagegen das alte Bauprogramm umgesetzt werden. Vom Asfinag-Aufsichtsrat fordert Ruck indessen, dass der Baustopp zurückgenommen wird

Infrastrukturplanung sei "Aufgabe des Klimaschutzministeriums"

Im Klimaministerium sieht man die Sachlage naturgemäß anders als in der Wirtschaftskammer. Die Planung von Verkehrsinfrastruktur sei eine "zentrale Aufgabe des Klimaschutzministeriums", heißt es in einem Statement an die APA. Gewesslers Aufgabe sei es auch, jedes Jahr mit der Asfinag ein Bauprogramm abzustimmen, das habe sie getan. Nun könnten die Planungen für "bessere Alternativen" fortgesetzt werden. "Das Klimaschutzministerium hat dazu natürlich auch umfassende Gutachten eingeholt, die bestätigen, dass diese Vorgehensweise rechtskonform ist."

Kritik zu dem Rechtsgutachten von den Wiener Grünen

Kritik zu den vorgelegten Rechtsgutachten kam außerdem von den Wiener Grünen und Umweltschützern. "Die Stadt Wien hat Klimaziele und diese sind mit dem Lobautunnel nicht in Einklang zu bringen. Wer also nun gegen die Absage des Lobautunnels klagt, klagt gegen das Pariser Klimaabkommen," sagte Peter Kraus, der Parteivorsitzende der Grünen in Wien. "Moderne Standortpolitik geht anders", hieß es zudem von Greenpeace. Laut Global 2000 brauche es keinen Lobautunnel, sondern eine "ökologische und sozial gerechte Mobilitätswende und einen schnellen Ausbau von bequemen und zuverlässigen Öffi-Verbindungen".

"Die Wirtschaftskammer setzt ihre ganze Macht ein, um Klimaschutz zu blockieren", monieren auch die Aktivisten von "Lobaubleibt". Von dem Bau würden große Baufirmen wie Strabag und Porr profitieren, während kleine Selbständige und lokale Betriebe nicht von dem Tunnel hätten. "Wir sind auf lokale Wertschöpfung und kurze Wege angewiesen, nicht auf eine Autobahn, die den Transitverkehr nach Wien holt."

Wiens Bürgermeister Michael Ludwig fühlte sich bestätigt

Bestätigt fühlte sich hingegen Wiens Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) - der ebenfalls zu den Verfechtern des Umfahrungs-Lückenschlusses zählt. Die neuen, nun präsentierten Erkenntnisse würden die Meinung und die Rechtsauffassung der Stadt Wien eindeutig bestätigen. Es werde einmal mehr klargestellt, dass die Entscheidung von Ministerin Gewessler ohne taugliche Rechtsgrundlage getroffen worden sei, hob Ludwig in einer Aussendung hervor.

Bereits der Umstand der "völligen Intransparenz des Entscheidungsprozesses" habe den Eindruck entstehen lassen, dass es sich um eine willkürliche Entscheidung der Ministerin gehandelt habe, beklagte Ludwig. Man sei lediglich über die Absage des Projektes informiert worden.

Rechtsgutachten bestätigte auch Standpunkt von Niederösterreich

Das Rechtsgutachten bestätige einmal mehr den Standpunkt, den sowohl das Land Niederösterreich als auch die Stadt Wien seit Beginn der Diskussion vertreten würden, reagierte Mobilitätslandesrat Ludwig Schleritzko (ÖVP) aus St. Pölten. Die Vorhaben seien im geltenden Bundesstraßengesetz verankert, daher sei die Ministerin verpflichtet, diese auch umzusetzen. Aus der Sicht des Landes seien die Erkenntnisse des Rechtsgutachtens ein weiterer klarer Auftrag an Gewessler, "die Projekte im Interesse der betroffenen Regionen endlich anzupacken", betonte Schleritzko.

Auch bei der Wiener ÖVP und FPÖ sieht man die heute präsentierten Gutachten positiv, FPÖ-Verkehrssprecher Christian Hafenecker begrüßte zudem die von der WKW ins Spiel gebrachte Ministeranklage gegen Gewessler.

Mehr Informationen im Heast-Oida-Podcast.

(APA/Red)

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