AA

Jurist: Gewessler kann Lobau-Tunnel nicht einfach absagen

Verkehrsministerin Gewessler sagte den Bau des Lobautunnels ab.
Verkehrsministerin Gewessler sagte den Bau des Lobautunnels ab. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Ohne Alternativen in den Raum zu stellen, ist die Absage der Lobau-Autobahn "eine sehr heikle Geschichte", meint Verfassungsjurist Peter Busjäger. Denn der Bau des Lobautunnels ist im Bundesstraßengesetz verankert.
Lobau-Autobahn wird nicht gebaut

Nach dem Aus für den Lobautunnel stellte sich die Frage, ob Verkehrsministerin Leonore Gewessler (Grüne) den Bau einfach so absagen kann. Verfassungs- und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger von der Uni Innsbruck zeigte sich dazu am Donnerstag skeptisch. Gewessler selbst antwortete am Rande eines EU-Rats auf die Frage, ob sie mit ihrer Entscheidung wissentlich gegen Gesetze verstoßen würde, dass dies "selbstverständlich nicht" der Fall sei.

"Das Bundesstraßengesetz gibt einen Rahmen vor", sagte die Ressortchefin. "Aber die konkrete Umsetzung und die konkrete Entscheidung, was gebaut wird, findet im Asfinag-Bauprogramm statt. Dafür zeichne ich als Ministerin verantwortlich und da muss mit mir das Einvernehmen hergestellt werden", betonte Gewessler. Vergangenes Jahr beauftragte die Ministerin die Evaluierung dieses Asfinag-Bauprogramms, um Projekte wie den Lobautunnel auf ihre "Zukunftsfähigkeit" zu prüfen.

Bußjäger: Lobautunnel nicht "einfach so absagen"

Den Bau des Lobautunnels "einfach so absagen" könne die zuständige Ministerin Leonore Gewessler (Grüne) seines Erachtens nicht, sagte Verfassungs- und Verwaltungsjurist Peter Bußjäger, tätig an der Uni Innsbruck, im ORF-Morgenjournal. Denn im Bundesstraßengesetz gebe es eine Festlegung, dass eine Schnellstraße S1 verankert wird, mit gewissen Knoten und Anschlussstellen.

Lobautunnel im Bundesstraßengesetz verankert

"Und damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass hier eine Schnellstraße verlaufen soll, die nach meinem Wissen bereits zum Teil besteht, aber eben zwischen zwei Anschlussstellen noch nicht besteht. Dort soll ja dieser Lobautunnel gebaut werden und diese Festlegung besteht nun einmal im Bundesstraßengesetz", sagte der Experte im Radio-Interview. Aus seiner Sicht bestehe "überhaupt kein Zweifel" daran, dass das eine verbindliche Festlegung im Gesetz ist, an die sich die Ministerin halten müsse.

Gesetzlicher Auftrag für Schnellstraße besteht

Die Asfinag als Planungsträgerin habe einen großen Handlungsspielraum, so Bußjäger, aber der gesetzliche Auftrag für eine Schnellstraße bestehe. Würde Gewessler das Projekt gänzlich absagen, ohne Alternativen in den Raum zu stellen, "ist das eine sehr heikle Geschichte", meinte der Rechtsexperte.

Auf die Frage, welche rechtlichen Schritte aus Wien und Niederösterreich jetzt kommen könnten, um das Projekt juristisch noch zu retten, antwortete Bußjäger: "Man kann natürlich an Amtshaftung aus dem Grunde eines rechtswidrigen Verhaltens der Bundesministerin prinzipiell denken, aber dann muss man unter anderem auch einen entstandenen Schaden nachweisen im Vermögen der beiden Länder. Also hier wird es wahrscheinlich nicht ganz einfach sein, das durchzusetzen."

Verkehrsministerium kontert

Das Verkehrsministerium verwies am Donnerstag auf ein Gutachten zur rechtlichen Grundlage des Asfinag-Bauprogramms. Die Autorin, Dragana Damjanovic von der TU Wien, hält darin fest: "Mit der Festlegung der Straßen im Verzeichnis erklärt der Bundesgesetzgeber die Straßen zu Bundesstraßen und legt damit die Zuständigkeit des Bundes fest. Es handelt sich insofern um eine Ermächtigungsnorm, aus der keine Verpflichtung abzuleiten ist - jedenfalls nicht, dass die angeführten Straßen innerhalb einer bestimmten Frist zu realisieren sind."

Das folge auch aus der Gesamtsystematik des Rechtsrahmens für Planung und Bau der Bundesstraßen: "Nach der Verankerung des groben Straßenverlaufs im BStG durch den Gesetzgeber, ist ja erst in den behördlichen Genehmigungsverfahren nach BStG und UVP-G sowie Naturschutzrecht usw. im Konkreten zu entscheiden, ob das Projekt genehmigt werden kann", hielt die Rechtsexpertin fest. Nach den erfolgten behördlichen Genehmigungen sei von der Asfinag in Abstimmung mit Gewessler durch die Festlegungen im Bauprogramm zu entscheiden, wann welches Projekt realisiert werden soll. Der Ministerin werde für diesen Abstimmungsprozess im Fruchtgenussvertrag explizit ein Zustimmungsrecht eingeräumt.

Prüfungen können auch negativ ausgehen - trotz Gesetz

Die Annahme, bereits aus dem Gesetz folgt die Verpflichtung zur Realisierung, würde diese nachfolgenden Prozesse ad absurdum führen: Die Umweltprüfungen könnten nicht negativ ausgehen, die Ministerin könnte von dem explizit verankerten Zustimmungsrecht nicht Gebrauch machen. "Es sprechen insofern die besseren Gründe dafür, das Verzeichnis als Ermächtigungsnorm zu verstehen und nicht als Verpflichtung zur Realisierung", folgerte Damjanovic.

Das Ministerium übermittelte auch eine Einschätzung von Konrad Lachmayer von der Fakultät für Rechtswissenschaften der Sigmund Freud Privatuniversität. Das BStG lege demnach die Grundlage für den Bau von Autobahnen und Schnellstraßen fest, bringt aber gleichzeitig zum Ausdruck, dass die konkretere zeitliche und inhaltliche Ausgestaltung bei der Ministerin liege. Der Bau von Autobahnen und Schnellstraßen unterliege komplexer Planung, langer Vorlaufzeiten und rechtspolitischen Erwägungen. "Eine Verpflichtung zum Bau von Straßen zu einem bestimmten Zeitpunkt und mit bestimmter technischer Ausgestaltung besteht auf diese Weise nicht", so Lachmayer. Bestimmte Straßenprojekte würden sich im BStG finden, obwohl deren Bau schon lange möglich gewesen wäre, aber aus wirtschaftlichen, verkehrspolitischen oder technischen Gründen politisch offenbar nicht sinnvoll erschien und nicht priorisiert wurden. Eine neue Priorisierung habe auch der Rechnungshof in seinem Bericht 2018 empfohlen.

Blümel unbeeindruckt

Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) zeigte sich unterdessen unbeeindruckt von der gestern erfolgten Absage des Lobautunnels durch die Verkehrsministerin. "Ich bin überzeugt, dass man einen Weg finden wird, dass das wichtige Projekt doch noch zustande kommt", sagte der Ressortchef am Donnerstagvormittag bei einer Pressekonferenz. Unterschiedliche Auffassungen in der Koalition seien nichts Neues, man habe es aber immer geschafft, bei schwierigen Themen eine gemeinsame Vorgangsweise zu finden.

Wirtschaftskammer: "Politische Geisterfahrt"

Kritik am Aus kam von Wirtschaftskammer-Präsident Harald Mahrer, das Projekt sei eine infrastrukturelle Notwendigkeit. "Wir halten das bis zu einem gewissen Grad auch für eine politische Geisterfahrt. Die Verkehrsströme gehören entzerrt. Es ist vollkommen absurd anzunehmen, dass wir in Zukunft ein geringeres Güteraufkommen haben werden", sagte Mahrer. Der Lobautunnel sei ein "gutes, wohldurchdachtes Projekt".

(APA/red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Jurist: Gewessler kann Lobau-Tunnel nicht einfach absagen
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen