Einen entsprechenden Bericht der Tageszeitung “Die Presse” bestätigte der Rechtsanwalt von Kulturminister Josef Ostermayer (SPÖ), Thomas Angermair, gegenüber der APA.Ex-Kulturministerin Claudia Schmied und Sektionschef Michael Franz sind dagegen rechtlich nicht belangbar, so der Anwalt.
Schadensansprüche für Springer
Franz habe ausschließlich die Aufträge seiner Vorgesetzten erfüllt, keine der ihm erteilten Weisungen sei rechtswidrig gewesen. Bei Schmied wiederum gebe es zwar die politische Verantwortung und die Verletzung der Ausschreibungspflicht bei den Vertragsverlängerungen von Springer und Ex-Burgtheater-Direktor Matthias Hartmann, doch politische Konsequenzen sind schwierig, da Schmied nicht mehr im Amt ist. Und für mögliche Schadenersatzansprüche “ist mir die Suppe zu dünn”, sah Angermair im Gespräch mit der APA nur geringe Erfolgsaussichten im Falle eines Rechtsstreits.
Rechtsgutachten zum Bundestheater
Das Rechtsgutachten liegt noch nicht in schriftlicher Ausfertigung vor. In der “Presse” kommt der Anwalt jedoch zum Schluss, dass der Rechnungshofbericht “überschießend Kritik an der Holding und deren Organen” übt. Letztendlich habe der Bericht vor allem eine politische Dimension, wenn es für das Ministerium darum gehe, Folgerungen für die Zukunft der Holding abzuleiten. Das Kulturministerium wollte das Gutachten nicht groß kommentieren. Man werde den Ratschlägen des Anwalts – der im Übrigen auch keinen Anhaltspunkt für fahrlässiges Verhalten bei den Aufsichtsratsmitgliedern sieht – aber Folge leisten, so ein Sprecher von Ostermayer zur APA.
Vorerst keine gerichtlichen Schritte
In Bezug auf Springer empfiehlt Angermair, vorerst keine gerichtlichen Schritte einzuleiten, sollte dieser zu einem Verjährungsverzicht bereit sein. Auch die beiden Prämienzahlungen für die Geschäftsjahre 2012/13 und 2013/14 soll Springer nicht mehr erhalten. Bei Hartmann könnte sich Angermair unterdessen einen Vergleich vorstellen, sollte dieser die verursachten Schäden wiedergutmachen und die Klage beim Arbeitsgericht zurückziehen. Hinsichtlich der Schadenersatzansprüche gegen Springer und Hartmann könnte der “Presse” zufolge die Versicherung dafür aufkommen, da die Organe von Burg und Holding haftpflichtversichert sind. Dies wäre dann möglich, wenn der Schaden “nicht mit konkretem Vorsatz” verursacht wurd
(APA)