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Anschlag in Wien: Getöteter Attentäter war 20 und vorbestraft

Innenminister Nehammer gab erste Details zum Attentäter von Wien bekannt.
Innenminister Nehammer gab erste Details zum Attentäter von Wien bekannt. ©APA
Erste Informationen zu dem am Montagabend in Wien getöteten Attentäter: Er war 20 Jahre alt, hatte nordmazedonische Wurzeln war einschlägig wegen terroristischer Vereinigung (§ 278b StGB) vorbestraft.
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Das gab Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) der APA am Dienstag bekannt.

Täter nach Anschlag in Wien identifiziert: 20 und vorbestraft

Wie Nehammer im Gespräch mit der APA darlegte, haben bereits umfangreiche Großrazzien im Umfeld des Täters stattgefunden. Konkret wurden 15 Hausdurchsuchungen vorgenommen und mehrere Personen festgenommen.

Attentäter bei Anschlag in Wien erschossen

Der Attentäter besaß neben der österreichischen auch die nordmazedonische Staatsbürgerschaft. "Er war mit einer Sprengstoffgürtel-Attrappe und einer automatischen Langwaffe, einer Faustfeuerwaffe und einer Machete ausgestattet, um diesen widerwärtigen Anschlag auf unschuldige Bürgerinnen und Bürger zu verüben", erklärte der Innenminister.

Täter wollte nach Syrien, deshalb verurteilt

Wie Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) gegenüber der APA betonte, hat es sich beim erschossenen Attentäter mit dem Namen Kujtim F. zweifelsfrei um einen Anhänger der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) gehandelt. Er wurde am 25. April 2019 zu 22 Monaten Haft verurteilt, weil er versucht hatte, nach Syrien auszureisen, um sich dort dem IS anzuschließen.

Am 5. Dezember wurde er vorzeitig bedingt entlassen - er galt als junger Erwachsener und fiel damit unter die Privilegien des Jugendgerichtsgesetzes (JGG). Von Polizeikräften erschossen wurde der 20-Jährige in der Nähe der Ruprechtskirche, teilte der Innenminister mit.

Vor Blutbad in Wien martialisches Foto veröffentlicht

Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bestätigte der APA, dass Kujtim F. vor dem Anschlag auf seinem Instagram-Account ein Foto gepostet hatte, das ihn mit zwei Waffen zeigte, die er später bei dem Anschlag verwendet haben dürfte. Unklar war vorerst, ob der 20-Jährige auch einen Treueeid auf den "Islamischen Staat" (IS) veröffentlicht und nur Stunden vor der Tat Bekannten Videos von dem Attentat auf die französische Satire-Zeitschrift "Charlie Hebdo" weitergeleitet hatte.

Letzteres hatte zunächst die "Bild Zeitung" berichtet. Ein Mal mehr versprach der Innenminister rasche Aufklärung und die Ausforschung von allfälligen Komplizen bzw. Mitwissern. Wie viele Festnahmen es bisher gegeben hat, wurde aus ermittlungstaktischen Gründen zunächst nicht kommuniziert.

Staatsbürgerschaftaberkennungsverfahren gescheitert

Nach seiner rechtskräftigen Verurteilung als IS-Terrorist wurde gegen Kujtim Fejzulai ein Verfahren zur Aberkennung der österreichischen Staatsbürgerschaft eingeleitet. Der Mann mit albanischen Wurzeln - er wurde in Österreich geboren - besaß neben der österreichischen auch die nordmazedonische Staatsbürgerschaft. Das Aberkennungsverfahren sei allerdings im Sand verlaufen, gab Innenminister Karl Nehammer (ÖVP) bei der Pressekonferenz bekannt.

Nach Ansicht der zuständigen Wiener Behörde habe es "zu wenig Hinweise auf aktives Tun" in Richtung einer terroristischer Betätigung gegeben, erläuterte Nehammer. Der 20-Jährige dürfte es überzeugend geschafft haben, den Behörden, die mit ihm zu tun hatten, nach seiner Haftentlassung vorzumachen, er wäre geläutert. Termine beim Bewährungshelfer und Derad soll er stets brav eingehalten haben, er dürfte seitens des Verfassungsschutzes auch nicht als besonderer Gefährder gegolten haben.

Deshalb stand er auch nicht mehr unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. "Es gibt niemals einen absoluten Anspruch auf Sicherheit" und "keine absolute Sicherheit, eine Person richtig einschätzen zu können", konstatierte der Wiener Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl.

(APA/Red)

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