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Zivilcourage in der Corona-Krise: Hilfeleistung bei Unfällen und Co. bleibt Pflicht

Trotz Ansteckungsgefahr ist und bleibt Hilfeleistung bei Unfällen Pflicht
Trotz Ansteckungsgefahr ist und bleibt Hilfeleistung bei Unfällen Pflicht ©Pixabay (Sujet)
Auch in Krisenzeiten nicht auf Zivilcourage zu vergessen - diesen Appell sendet der ÖAMTC aus. Wer in der aktuellen Situation etwa einen Unfall beobachtet, sollte umso dringender helfen.
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Da derzeit aufgrund der Ausgangsbeschränkungen wesentlich weniger Menschen unterwegs sind, appelliert der ÖAMTC an die Bevölkerung, nicht auf ihre Zivilcourage zu vergessen. Momentan sei es "umso wichtiger zu helfen, wenn man einen Unfall beobachtet oder selbst daran beteiligt ist", so ÖAMTC-Verkehrspsychologin Marion Seidenberger in einer Aussendung.

Zivilcourage: Verhalten vom Notruf bis zur Opferhilfe

"Zumindest einen Notruf kann und muss jeder absetzen - denn der ist völlig unabhängig von der Ansteckungsgefahr und ein wichtiger Schritt zur Rettung eines Menschenlebens." Zusätzlich zu den bisherigen Maßnahmen bei Unfällen - wie etwa das Anziehen der Warnweste und das Absichern der Unfallstelle - solle man nun jedoch sicherheitshalber Einweghandschuhe anziehen, bevor man zum Unfallopfer geht.

Diese seien in jeder normierten Autoapotheke enthalten, jedoch nicht bei allen Verbandskästen. "Bestenfalls sollte man extra Einweghandschuhe und nach Möglichkeit auch Desinfektionsmittel im Wagen mitführen", rät Seidenberger. Hilfreich könne übrigens auch sein, wenn Radfahrer eine kleine Apotheke im Rucksack mit haben.

Einsatzkräfte auch während Corona-Krise einsatzbereit

Darüber hinaus hält der ÖAMTC fest, dass die Einsatzkräfte auch jetzt jederzeit helfen. So seien auch alle ÖAMTC-Notarzthubschrauber für den Fall einer Alarmierung durch die Leitstelle einsatzbereit. "Es sollte aber selbstverständlich die Anordnung befolgt werden, soweit möglich zu Hause zu bleiben. Das entlastet auch die Einsatzkräfte."

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(apa/red)

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