Der Startschuss für 2G+ (nicht nur geimpft oder genesen - sondern auch in den vorangegangenen 48 Stunden PCR-getestet) soll in dieser Woche in der Wiener Nachtgastronomie fallen. Das geht aus einer Presseaussendung der Stadt Wien vom vergangenen Freitag hervor. Einem APA-Bericht zu Folge hat Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) bereits erklärt, dass strengere Maßnahmen Ende der Woche Gültigkeit erlangen werden. Demnach gehört dazu eben auch 2G+ für Nachtgastronomie-Lokale.
Was bedeutet Nachtgastronomie?
Doch welche Lokale gehören zur Nachtgastronomie? Die arbeitsrechtliche Perspektive sagt: Verteilt sich die Öffnungszeit eines Lokals zu über die Hälfte auf die Zeit nach 22.00 Uhr, handelt es sich um Nachtgastronomie. Das erklärt Peter Dobcak, Obmann in der "Fachgruppe Wien Gastronomie" in der Wirtschaftskammer Wien. Im Hinblick auf Corona sieht es laut ihm aber anders aus. Hier verweist Dobcak auf einen Punkt, der im Bundesgesetzblatt vom 14. November 2021, § 6. (2) noch ausführlicher beschrieben wird. Dort ist von "Betriebsstätten der Gastgewerbe, in denen mit einer vermehrten Durchmischung und Interaktion der Kunden zu rechnen ist, wie insbesondere Diskotheken, Clubs, Après-Ski-Lokale und Tanzlokale" die Rede. Laut einem Sprecher von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) übernimmt die Bundeshauptstadt diese Definition.
2G+ für Nachtgastronomie im Anmarsch
"Bedenken" gibt es aber Peter Dobcak zu Folge - und zwar "in die Richtung, was Lokale machen, die z.B. ab 22:00 Uhr, nach dem Abendgeschäft sich quasi in einen Barbetrieb umwandeln". Die hätten ebenfalls eine 2G+-Kontrolle durchzuführen.
(Red)