Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat am Montag, den 22. Februar die Enthaftung des Beschuldigten verfügt, teilte Sprecher Friedrich Köhl mit. “Die von der Staatsanwaltschaft ergänzend eingeholten schusstechnischen und chemischen Sachverständigengutachten konnten die Unfallvariante des Beschuldigten nicht widerlegen, weshalb im jetzigen Ermittlungsstadium kein dringender Tatverdacht in Richtung Mord mehr aufrechterhalten werden kann”, informierte die Staatsanwaltschaft. Die Gutachten waren auf Antrag des Verteidigers erweitert worden.
Gutachten bewirkte Enthaftung
Die Enthaftung des Bankers wurde durch ein ergänzendes Gutachten des Schießsachverständigen Ingo Wieser bewirkt, das Verteidiger Philipp Winkler beantragt hatte. “Darin wird klar gestellt, dass es sehr wohl sein kann, dass mein Mandant bei der von ihm geschilderten Waffenhaltung Schmauchspuren an beiden Händen haben kann”, meinte Winkler Montagmittag gegenüber der APA.
Ursprünglich hatte es Zweifel gegeben, ob der Ablauf des Geschehens, den der Banker bei einer Tatrekonstuktion in seiner Wohnung in Wien-Währing demonstriert hatte, sich mit den Feststellungen des Ballistikers in Einklang bringen ließ. Ein erstes Gutachten Wiesers hatte hinsichtlich des Tathergangs mehrere Interpretationsmöglichkeiten offen gelassen.
Bluttat in Währing: Ermittlungen gehen weiter
Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen, teilte Köhl mit. Obwohl der Vorfall in Wien passiert ist, ermittelt die Staatsanwaltschaft Korneuburg. Damit wollen die Strafverfolgungsbehörden jeglichen Anschein einer möglichen Befangenheit vermeiden, weil die Ex-Frau des Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft Wien arbeitet.
Mit den nunmehrigen Ergebnissen ist für Winkler die Unfall-Version erwiesen, mit der sich der 44-Jährige von Anfang an verantwortet hatte.
(APA)