Das Verfahren wird kommende Woche mit dem dann 16. Verhandlungstag fortgesetzt.
Beim Prozess am Mittwoch
“Ich kann nicht hellsehen, was sie damit meinen”, umschrieb Richterin Petra Harbich die Mängel des polizeilichen Faktenberichtes. Förderhandlungen bei Einschleusungen oder Weiterschleusungen von illegalen Grenzgängern seien den acht angeklagten zentralasiatischen Asylwerbern offensichtlich undifferenziert, beinahe kunterbunt durcheinandergemischt, zugeordnet worden. “Sagen sie uns, wer, was, also welcher Angeklagter zu welchem Zeitpunkt bezüglich welches Geschleppten welche konkrete Schleppungshandlung gesetzt hat”, wurde der Polizeibeamte, der bei der Soko Schlepperei-Süd eingesetzt war, nicht nur einmal von den Verteidigern gefragt.
Faktenbericht voll Unklarheiten
Aus dem vorliegenden Faktenbericht war das jedenfalls nicht ersichtlich. Aufklärung brachte die Antwort des Polizisten keine, im Gegenteil. Die Richterin äußerte die Mutmaßung, dass einzelne Fakten gleich mehrmals angezeigt worden seien.
“Können sie mir sagen, wie sie bei diesem Faktum auf sieben geschleppte Personen kommen?”, wollte die Richterin etwa von dem Bezirksinspektor wissen. Dieser suchte in seinen Unterlagen und zitierte aus den Telefonüberwachungen. Demnach sagte der Onkel eines Angeklagten: “Wir sind gestern gekommen.” In einem anderen Telefonat hieß es: “Fünf Personen sollen in Wien nicht bei der Philadelphiabrücke aussteigen, sondern mit der U-Bahn bis Alt Erlaa weiterfahren.” So kam der Beamte auf sieben Schleppungen.
Ungereimtheiten in Aussagen
Auch andere Ungereimtheiten in dem vom Zeugen verfassten Abschlussbericht kamen zutage. Fazit des Polizeibeamten: “Man lernt auch nach 25 Jahren im Dienst dazu. So etwas wird mir nicht mehr passieren.”
Der Prozess sollte am Dienstag mit der Einvernahme eines Zeugen fortgesetzt werden, der durch seine Aussage einen der acht Angeklagten der Schlepperei belastet und somit das Verfahren in Gang gesetzt hatte.
(apa/red)