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Paketzustellung: Was darf der Postler?

Obacht: Was für die Post gilt, muss für Amazon und Co. nicht gelten.
Obacht: Was für die Post gilt, muss für Amazon und Co. nicht gelten. ©APA/HANS KLAUS TECHT
Vor Weihnachten ist bei der Post Hochbetrieb. Doch darf der Postler im Stress das Paket einfach beim Nachbarn abgeben? Oder gar nur vor die Tür legen?
Neuer Rekord bei der Post
Die Abgabefristen bei der Post

Der Verein für Konsumenteninformationen informiert in der Dezemberausgabe des Magazins "Konsument" über die wichtigsten Fragen rund um die Paketzustellung. Besonders in der stressigen Vorweihnachtszeit treten nämlich vermehrt Probleme mit Post und Co auf.

Wenn der Postler nicht mehr klingelt

Wenn man Zuhause ist und beim Blick in den Briefkasten nur einen gelben Zettel vorfindet, kann man zunächst wenig machen. Sollte sich das aber wiederholen, sollte die betreffende Zustellerfirma informiert werden. Im äußersten Falle kann man sich auch an die Postschlichtungsstelle wenden.

Paket vor die Tür oder beim Nachbarn

"Normalen" Postboten ist es verboten Briefe oder Pakete einfach vor die Tür oder auf die Terrasse zu legen. Bei anderen Paketzustellern kann das allerdings anders geregelt sein.

Anders verhält es sich allerdings bei der Abgabe beim Nachbarn. Sobald das Paket dort abgegeben wird, gilt es als "rechtmäßig zugestellt". Wer sich sein Paket nicht immer beim Nachbarn abholen will, muss beim Postamt Einspruch dagegen einlegen. Bei der DHL gibt es auf Wunsch alternative Zustellmöglichkeiten, wie etwa die Lieferung in eine DHL-Finale.

Falls Sie selbst ein Paket angenommen haben, sind Sie nicht für die Zustellung verantwortlich. Sie dürfen das Paket allerdings nicht öffnen oder sonst irgendwie verwenden.

Alles zur Rücksendung

Sollten Sie das Paket zurückschicken wollen, müssen Sie nachweisen können, dass sie es auch zurückgeschickt haben. Für eventuelle Schäden während des Transports haftet der Unternehmer. Die Kosten für das Porto trägt dabei - sofern nicht anders beschrieben - der Unternehmer.

Die Ware muss dabei nicht "original­verpackt" zurückgeschickt werden, sondern muss nur in einer entsprechend geeigneten Verpackung verschickt werden. Bei anhaltenden Problemen mit Händlern im EU-Ausland kann man sich an das Europäische Verbraucherzentrum Österreich wenden, bei Problemen mit dem Zustelldienst hilft die Rundfunk- und Telekom Regulierungs-GmbH.

(red)

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