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Nebenbuhler in den Kopf geschossen: Zwei Jahre Haft für Taxifahrer

Schuss auf vermeintlichen Nebenbuhler: Haft für Wiener Taxilenker.
Schuss auf vermeintlichen Nebenbuhler: Haft für Wiener Taxilenker. ©APA/Sujet
Mit einer äußerst bemerkenswerten Entscheidung ist am Freitagabend im Wiener Straflandesgericht der Prozess gegen einen 48 Jahre alten Taxifahrer zu Ende gegangen, der am 8. Februar 2012 in Wien-Favoriten einem Nebenbuhler aus eineinhalb Metern Entfernung in den Kopf geschossen hatte.
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Der von Verteidiger Nikolaus Rast vertretene Mann wurde einstimmig von der auf versuchten Mord lautenden Anklage freigesprochen und wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren unbedingt verurteilt.

Der durchaus überraschende Wahrspruch der Geschworenen ist bereits rechtskräftig. Staatsanwalt Marcus Schmitt, der noch in seinem Eröffnungsvortrag erklärt hatte, der Angeklagte habe den 51-jährigen Mann “schlichtweg wegputzen” wollen, gab im Verhandlungssaal einen Rechtsmittelverzicht ab. Der Angeklagte verzichtete damit explizit auch auf die Möglichkeit einer Strafberufung. Der Taxler, der im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs mit zehn bis 20 Jahren Haft rechnen hätte müssen, hat das Urteil nach Rücksprache mit seinem Anwalt angenommen.

(APA)

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