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Möglicher U-Ausschuss zur BVT-Affäre geht im April in die nächste Runde

Ob und wie ein U-Ausschuss in der BVT-Causa zusammenkommt, wird sich erst MItte April entscheiden.
Ob und wie ein U-Ausschuss in der BVT-Causa zusammenkommt, wird sich erst MItte April entscheiden. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Erst Mitte April wird sich zeigen, wie es mit dem U-Ausschuss zur BVT-Affäre weitergeht. Inzwischen plant jedoch die Staatsanwaltschaft Vorwürfe gegen EGS-Chef Preiszler. Er soll rassistische Karikaturen auf Facebook geteilt haben.
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Die SPÖ wollte vergangene Woche im Geschäftsordnungsausschuss einen U-Ausschuss zu den Vorgängen im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung initiieren, was sie mit 52 Abgeordneten grundsätzlich alleine kann. Nach Ansicht der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ ist das Verlangen aber zu allgemein formuliert und deshalb unzulässig.

Weitere Schritte erst im April

Die Oppositionspartei prüft nun weitere Schritte – wahrscheinlichste Variante ist, dass die SPÖ den VfGH anruft, damit das Höchstgericht den Streitfall klärt. Die Frist dafür beträgt zwei Wochen. Sie beginnt aber erst mit dem nächsten Plenum zu laufen: “Wurde ein Verlangen für gänzlich unzulässig erklärt, beginnt die Frist mit Beginn der Behandlung des Berichts des Geschäftsordnungsausschusses im Nationalrat”, heißt es im Paragraf 56c des Verfassungsgerichtshofgesetzes. Regulär tritt der Nationalrat das nächste Mal ab 17. April zusammen, und dann wegen des Budgets gleich für vier Tage.

Staatsanwaltschaft prüft Vorwürfe gegen Preiszler

Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt prüft Vorwürfe gegen den Leiter der Wiener Einsatzgruppe zur Bekämpfung der Straßenkriminalität (EGS), Wolfgang Preiszler, auf strafrechtliche Relevanz. Einen diesbezüglichen Bericht des “Standard Online” bestätigte der zuständige Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Erich Habitzl, am Montag der APA.

Rassistische Karikaturen auf Facebook geteilt

Die Online-Seite “FPÖ Fails” hatte Screenshots von Preiszlers Facebook-Seite veröffentlicht. Dabei ging es um rassistische Karikaturen, Inhalte rechtsextremer Quellen und Postings von prominenten Staatsverweigerern, die Preiszler geteilt und gelikt hatte. Der EGS-Chef hat diese Inhalte mittlerweile gelöscht. “Wir haben diese Inhalte von Amts wegen zum Anlass genommen, um dies zu prüfen”, sagte Habitzl. Dem “Standard” zufolge geht es um die Frage, ob ein Anfangsverdacht wegen Verhetzung vorliegt.

SPÖ bezweifelt Sobotkas Überparteilichkeit

Die SPÖ ist nach wie vor irritiert, dass ihr Verlangen auf einen BVT-U-Ausschuss von den Regierungsparteien als unzulässig abgetan worden ist. Der designierte rote Fraktionsführer Jan Krainer zweifelt an der Überparteilichkeit von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP), der ein Gutachten zum SPÖ-Verlangen beauftragt hatte – denn zum Eurofighter-U-Ausschuss gebe es offenbar keines.

Die SPÖ wollte vergangene Woche im Geschäftsordnungsausschuss einen Untersuchungsausschuss zu den Vorgängen im Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung initiieren, was sie mit 52 Abgeordneten grundsätzlich alleine kann. Nach Ansicht der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ ist das Verlangen aber zu allgemein formuliert und deshalb unzulässig – bei ihrer Ablehnung stützten sie sich auf ein Gutachten des Legislativdienstes des Parlaments, das der frühere Innenminister und nunmehrige Nationalratspräsident Sobotka in Auftrag gegeben hatte.

Für Krainer stellt sich nun die Frage, ob es auch zum Antrag auf den Eurofighter-U-Ausschuss ein Gutachten gebe. Wenn ja, frage er sich, wieso Sobotka es nicht vorgelegt habe, meinte Krainer zur APA. Wenn nein, frage er sich, warum nicht. “Dort, wo Sobotka befangen ist, lässt er ein Gutachten machen, und dort, wo er nicht befangen ist, lässt er keines machen? Das verstehe ich nicht”, so Krainer.

Zuletzt hatte sich Sobotka im APA-Interview für volle Aufklärung in der BVT-Causa ausgesprochen und auch seine Überparteilichkeit im Amt des Nationalratspräsidenten bekräftigt. “Überparteilichkeit würde bedeuten, dass man zu allen U-Ausschuss-Anträgen und -Verlangen ein Rechtsgutachten erstellen lässt und an alle verteilt”, befand Krainer.

Im Streit mit den Regierungsparteien über die Zulässigkeit des Verlangens dürfte sich die SPÖ an den Verfassungsgerichtshof wenden. Dies wäre eine Premiere und ist möglich, sobald der Geschäftsordnungsausschuss dem Nationalrat Mitte April Bericht erstattet hat. Krainer sieht die juristische Diskussion jedenfalls einigermaßen gelassen: Bei allen bisherigen U-Ausschuss-Verlangen sei aufgrund fehlender Judikatur de facto unklar gewesen, ob sie rechtskonform seien – denn Rechtssicherheit herrsche erst, wenn sich der VfGH einmal geäußert habe.

(APA/red)

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