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SPÖ-Schieder gibt Pressekonferenz zu BVT-U-Ausschuss

Andreas Schieder nimmt zum abgelehnten Antrag des BVT-U-Ausschusses Stellung.
Andreas Schieder nimmt zum abgelehnten Antrag des BVT-U-Ausschusses Stellung. ©APA
Nachdem der Antrag zum U-Ausschuss zur BVT-Causa zurückgewiesen wurde, will die SPÖ nun den VfGH anrufen. Am Freitag wurde kurzfristig eine Pressekonferenz anberaumt.
BVT-Affäre
SPÖ initiiert U-Ausschuss
Antrag wurde abgewiesen
Anrufung des VfGH angekündigt

“Schwarz-Blau wehrt sich gegen Aufklärung”, so Andreas Schieder, Klubchef der SPÖ am Donnerstag: “Das war heute ein schwarzer Tag für den Parlamentarismus. Es ist drübergefahren worden mit Geschäftsordnungstricks, auf Basis eines dünnen, nichtssagenden Gutachtens.” Dahinter stehe Ex-Innenminister und damit auch BVT-Verantwortlicher Sobotka, “der heute seine Macht als Nationalratspräsident genutzt hat, damit kein Licht in die Sache kommt”.

Pressekonferenz zum abgelehnten BVT-U-Ausschuss

Am Freitag fand in Wien zum vorerst verhinderten BVT-Untersuchungsausschuss um 10.00 Uhr eine Pressekonferenz der SPÖ statt. Schieder kündigte bereits am Donnerstag an, sich in der Causa nicht mundtot machen zu lassen.

Ginge es tatsächlich, wie ÖVP und FPÖ behaupten, um rechtliche Zweifel, hätte – entsprechend den parlamentarischen Usancen – die Koalition im Geschäftsordnungsantrag dem Verlangen der SPÖ auf Vertagung zugestimmt, meinte Schieder. Aber offensichtlich fürchte nicht nur Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), sondern auch “Sobotka und andere, dass hier die Wahrheit ans Licht kommt”. Offenbar sei an der Causa BVT noch viel mehr dran als man wisse, schließt Schieder aus dem Vorgehen der Regierung.

Schieder wirft Sobotka Amtsmissbrauch vor

Schieder zeigte sich “verwundert, wie sehr Sobotka sein Amt missbraucht hat”, ein solcher “Machtmissbrauch in niederösterreichischer Reinkultur” habe “im Hohen Haus keinen Platz”. Eigentlich habe ein Nationalratspräsident die Aufgabe, parlamentarische Instrumente zu ermöglichen und nicht “durch Tricksereien zu verhindern”.

Die Prüfung von Minderheits-U-Ausschuss-Anträgen obliege dem Geschäftsordnungsausschuss und nicht dem Nationalratspräsidenten – der ein Gutachten beim Rechts- und Legislativdienst angefordert habe, obwohl er noch vor Kurzem erklärte, er werde nicht den Vorsitz in diesem U-Ausschuss übernehmen, weil er zuvor Innenminister war. Dieses “mit gewünschtem Ausgang in Auftrag” gegebene Gutachten habe Sobotka nur den Regierungsfraktionen – und nicht auch der SPÖ – übergeben, die dann den Einstellungs-Antrag einbrachten.

SPÖ-Antrag “zu unbestimmt”: Schieder weist Vorwurf zurück

In dem Gutachten werde “auf relativ dünnem Boden argumentiert”. Den Vorwurf, der SPÖ-Antrag sei zu unbestimmt, wies Schieder zurück – unter Hinweis auf die bisherigen Anträge auf Minderheits-U-Ausschüsse. So sei in dem vom jetzigen Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) zusammen mit Peter Pilz (damals Grüne) formulierten Eurofighter-U-Ausschuss-Antrag der Untersuchungsgegenstand “genau gleich” formuliert, auch der Hypo-U-Ausschuss-Antrag sei weiter gefasst als der SPÖ-BVT-Antrag. “Man misst mit zweierlei Maß”, konstatierte Schieder.

Schieder hält den Gang zum VfGH für den jetzt gebotenen Weg. Damit gewinne man hinsichtlich der Minderheits-U-Ausschuss-Anträge Rechtssicherheit – “damit nicht die Mehrheit jedes Minderheitsverlangen immer wieder abwürgen” kann. Denn offensichtlich habe Schwarz-Blau vor, die (für den U-Ausschuss erst 2015 eingeführten) Minderheitsrechte zu beschneiden. Die Möglichkeit, den Antrag zu überarbeiten – wie die NEOS etwa vorschlagen – hätte es gegeben, wenn Schwarz-Blau eine Vertagung zugestanden hätte.

Parlamentsdirektion weist Schieder-Vorwürfe zurück

Die Parlamentsdirektion weist die Aussagen von SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder rund um das auf Ersuchen von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) erstellte Gutachten zum SPÖ-Antrag auf einen BVT-U-Ausschuss zurück. Er sehe “keinerlei politische Instrumentalisierung der Parlamentsdirektion”, sagte Parlamentsdirektor Harald Dossi am Freitag zur APA. Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) habe – obwohl nicht er, sondern der Geschäftsordnungsausschuss über den Antrag zu befindet hat – beim Wissenschaftlichen Dienst ein “Gutachten mit gewünschtem Ausgang in Auftrag” gegeben und dieses vorneweg nur den Regierungsfraktionen und nicht der Opposition übergeben, hatte Schieder in seiner Pressekonferenz erklärt. Auf Nachfrage, ob er das Gutachten nicht für sauber halte, meinte er, es argumentiere doch auf relativ dünnem Boden.

Es sei üblich, dass der Nationalratspräsident zu Rechtsfragen eine kurzfristige Ersteinschätzung verlange, sagte Dossi dazu. Der Rechts- und Legislativdienst habe die U-Ausschuss-Rechtsfrage – “ohne irgendwelchen politischen ‘Wunsch'” – nach bestem fachlichem Wissen beurteilt und das Ergebnis dem Präsidenten vorgelegt.

Solche schriftliche Expertisen zu Rechtsfragen seien ein “Routinevorgang”, 200 davon würden jährlich im Schnitt erstellte, erläuterte ein Sprecher der Parlamentsdirektion. Es gebe drei Formen: Die in diesem Fall vorgenommene rechtliche Ersteinschätzung, die ausführlichere rechtliche Stellungnahme und das sehr umfassende Rechtsgutachten (das es etwa zu CETA gegeben habe).

Zum zeitlichen Ablauf erläuterte der Sprecher: Nach dem am 21. März mit Aviso um 15.40 Uhr eingebrachten SPÖ-Antrag habe das Büro Sobotkas um 18.00 Uhr der Parlamentsdirektion den Auftrag für die rechtliche Ersteinschätzung gegeben. Diese wurde dem Büro Sobotkas am 22. März um 13.30 Uhr übermittelt. Sobotka habe sie dann im Rahmen der Sonder-Präsidiale um 18.20 Uhr an alle Mitglieder der Präsidialkonferenz verteilt – also allen Parteien gleichzeitig übergeben. Um ein Studium des Gutachtens zu ermöglichen, habe man eine halbe Stunde Zeit gelassen zwischen dem Ende der Sonder-Präsidiale um 18.45 und dem GO-Ausschuss um 19.15 Uhr.

In diesem Geschäftsordnungsausschuss brachten dann ÖVP und FPÖ den (von ihnen beschlossenen) Antrag ein, den SPÖ-Antrag abzuweisen – und verwiesen in den Beilagen auf die “Rechtliche Einschätzung des Rechts-, Legislativ- und Wissenschaftlichen Dienstes des Parlaments”. Gutachten und der ÖVP-FPÖ-Antrag würden zwar inhaltlich zum gleichen Ergebnis kommen, aber die Formulierungen würden sich deutlich unterscheiden, merkte der Sprecher der Parlamentsdirektion an. Und wies auch daraufhin hin, dass Sobotka am Geschäftsordnungsausschuss aus Termingründen nicht teilgenommen habe.

Kolba kritisiert Koalition und SPÖ

Die Liste Pilz kritisiert die Ablehnung des U-Ausschusses zum Verfassungsschutz durch die Koalition. ÖVP und FPÖ sei damit eine erhebliche Verzögerung der Untersuchung gelungen, sagte Klubchef Peter Kolba. Außerdem hätte er sich auch zur Untersuchung der Eurofighter-Affäre einen von der Opposition eingesetzten Ausschuss gewünscht, um bei Zeugenladungen nicht von der Koalition abhängig zu sein.

Kolba lässt aber auch die SPÖ nicht aus der Kritik. “Leider hat die SPÖ das Angebot ausgeschlagen, einen gemeinsamen Antrag unter Anleitung von Peter Pilz zu stellen”, bedauerte Kolba in einer Aussendung. Unzufrieden ist er auch, dass der dritte Eurofighter-Ausschuss nun von der Mehrheit eingesetzt wurde. Anders als bei einem Minderheitsausschuss entscheidet damit nämlich auch die Mehrheit über Zeugenladungen. “Gut, dass hier weiter untersucht wird. Wir hätten allerdings einen Minderheitsausschuss vorgezogen”, so Kolba.

(APA/Red)

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