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Messerattacke in Wiener Tankstelle kein Mordversuch: Drei Jahre Haft für 19-Jährigen

Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. ©APA (Sujet)
Jener 19-Jährige, der im Vorjahr einen Mann in einer Tankstelle in Wien-Penzing lebensgefährlich verletzt hatte, wurde nun wegen absichtlich schwerer Körperverletzung verurteilt. 
Opfer nach Messerattacke in Lebensgefahr
Täter stellte sich
Prozess wegen Mordversuchs

Ein 19-Jähriger, der im Vorjahr einen flüchtigen Bekannten aus Rache niedergestochen und beinahe getötet hatte, ist am Mittwoch am Landesgericht Wien vorerst nicht rechtskräftig zu drei Jahren Haft wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung verurteilt worden. Die Geschworenen verneinten mit 2:6 Stimmen den angeklagten Mordversuch.

Opfer in Wiener Tankstelle lebensgefährlich verletzt

Zur Bluttat war es am 1. September 2018 gekommen, als das 24-jährige Opfer im hinteren Bereich einer Tankstelle in Wien-Penzing ein gekühltes Getränk kaufen wollte. Der Angeklagte versetzte er ihm von hinten drei Stiche. Einer ging in den linken Oberarm, wobei die Hauptschlagader fast zur Gänze durchtrennt wurde, zwei in den Oberkörper, wovon einer die linke Niere beschädigte. Der lebensgefährlich Verletzte überlebte nur dank rascher intensivmedizinischer Hilfe.

Der Beschuldigte hatte bereits über Monate einen Groll gegen den 24-Jährigen gehegt, da er glaubte, vom Älteren bestohlen worden zu sein. Das vermutete der Beschäftigungslose jedenfalls, der aufgrund einer Persönlichkeitsstörung in einer betreuten WG untergebracht war. Nach einem gemeinsam verbrachten Abend in seiner Wohnung fehlten dem 19-Jährigen ein Butterfly-Messer, die er sammelt, eine Sturmhaube sowie 20 Euro.

Ende August kündigte der Angeklagte im Freundeskreis an, er werde den 24-Jährigen “niederhauen”. Diese Drohungen des kindlich wirkenden Burschen wurden nicht ernst genommen, da der Ältere körperlich deutlich überlegen schien.

Angeklagter: “Es hat mit den Vogel aus der Birne gehaut”

Als sich die Wege der beiden bei der Tankstelle wieder kreuzten, “hat es mir plötzlich den Vogel aus der Birne gehaut”. Er habe ihm einen Denkzettel verpassen und den Bekannten verletzen, aber nicht töten wollen, verantwortete sich der Angeklagte. Wortlos folgte er dem Älteren in den Shop, stach wortlos zu und ergriff die Flucht, wie die Geschworenen auch auf einem Überwachungsvideo verfolgen konnten. Tags darauf stellte sich der damals noch 18-Jährige bei der Polizei.

Auf die Frage von Richter Daniel Rechenmacher, ob dies nicht eine “ziemlich heftige Reaktion in Relation zu dem angeblichen Diebstahl” sei, konnte der Bursch seine Handlung nicht wirklich erklären. Ob ihn sonst etwas belastet habe? Dies führte zu einem minutenlangen Weinkrampf und einer Sitzungsunterbrechung, bis der junge Mann darüber sprechen konnte, dass ihn seine Freundin betrogen und verlassen habe.

19-Jähriger leidet an schwerer Persönlichkeitsstörung

Laut der psychiatrischen Sachverständigen Gabriele Wörgötter habe der Angeklagte zwar keine psychiatrische Erkrankung und sei zweifelsfrei zurechnungsfähig, leide aber unter einer erheblichen, schweren Persönlichkeitsstörung. Sein höflicher, freundlicher Eindruck sei nur Fassade. Seit seiner Kindheit fühle der junge Mann eine tiefe Aggression, beschäftige sich mit Waffen und Egoshootern. “Er hat vor allem zu seinen und den Gefühlen anderer keinerlei Zugang”, so die Expertin.

All seine Wut und negativen Gefühle habe er bei sich behalten und sei nicht in der Lage, darüber zu sprechen und Hilfe zu holen. Diese Defizite seien in der frühen Kindheit begründet und bedürften jahrelanger Behandlung. Trotz einer negativen Gefährlichkeitsprognose sei aber aufgrund seiner gesamten Persönlichkeit eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher “noch nicht” notwendig.

Drei Jahre Haft für Messerattacke aus Rache

Das Gericht wertete den bisherigen ordentlichen Lebenswandel, das jugendliche Alter, das umfassende Geständnis, seine niedrige Frustrationsschwelle sowie den Umstand, dass sich der 19-Jährige selbst gestellt hatte, als mildernd. Erschwerend hingegen war die heimtückische Vorgangsweise durch den Angriff von hinten sowie die Verwendung einer Waffe.

Eine teilbedingte Strafe sei laut Rechenmacher aus mehreren Gründen nicht infrage gekommen. Zudem sei man der Ansicht, dass ihm die Haft nicht schaden werde. Er empfahl, den Vollzug der drei Jahre, möglich wären bei jungen Erwachsenen zehn Jahre gewesen, im Jugendvollzug zu beantragen. Dort sei auch die psychologische Betreuung besser. Dem Opfer wurden 6.380 Euro Schmerzengeld zugestanden. Der Angeklagte nahm nach Beratung mit seiner Anwältin die Strafe an, während die Staatsanwältin keine Erklärung abgab. Daher ist das Urteil vorerst nicht rechtskräftig.

(APA/Red)

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