AA

Messerattacke auf Partnerin in Tulln: Bedingte Einweisung

Der Mann attackierte im September 2018 seine Lebensgefährtin.
Der Mann attackierte im September 2018 seine Lebensgefährtin. ©APA/Herbert Pfarrhofer (Themenbild)
Ein 28-Jähriger, der seine Lebensgefährtin im September 2018 in Tulln mit einem Messer attackiert und schwer verletzt haben soll, stand heute in St. Pölten vor einem Schwurgericht. Er wurde bedingt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.
25-Jährige schwer verletzt
Mann stand mit Messer am Bett
28-Jähriger gesteht Attacke
U-Haft beantragt
Motiv unklar
Messerattacke in Tulln

Der Betroffene soll auf seine 25 Jahre alte Partnerin am 17. September 2018 im Vorraum der gemeinsamen Wohnung mit einem Küchenmesser mit einer Klingenlänge von rund zehn Zentimetern losgegangen sein, nachdem die Frau in der Früh wach geworden war. Drei Mal soll der 28-Jährige auf das Opfer eingestochen haben. Die Lebensgefährtin des mutmaßlichen Angreifers erlitt schwere und lebensbedrohliche Schnitt- und Stichverletzungen. Sie flüchtete, wurde in das AKH Wien gebracht und dort operiert.

Wäre der Mann zurechnungsfähig gewesen, hätte er “das Delikt des versuchten Mordes begangen”, hielt der Staatsanwalt in seinem Eröffnungsvortrag fest. Der Betroffene habe aber unter Einfluss einer paranoid halluzinatorischen schizophrenen Psychose gehandelt. Auslöser dafür könne regelmäßiger Konsum von Cannabis sein. Die Tat sei “ohne jeden begreiflichen Anlass” erfolgt, die mehr als zwei Jahre dauernde Beziehung des Mannes mit seiner Partnerin sei bis dahin harmonisch verlaufen, sagte der Vertreter der Anklagebehörde. Der Betroffene flüchtete und trug ebenfalls Verletzungen davon – diese fügte er sich “in suizidaler Absicht” selbst mit dem Messer zu, hielt der Staatsanwalt fest.

Mann hat im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit auf Frau eingestochen

Der Rechtsanwalt des 28-Jährigen sprach davon, dass das Opfer den Betroffenen immer noch als Lebensgefährten ansehe. “Man muss sich das einmal vorstellen”, betonte der Jurist. Was passiert ist, tue seinem Mandanten “unfassbar leid”. Der Verteidiger forderte eine bedingte Nachsicht der von der Staatsanwaltschaft beantragten Einweisung.

Nach den Eröffnungsvorträgen wurde die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der vorsitzende Richter begründete dies damit, dass der persönliche Lebensbereich des Betroffenen und des Opfers erörtert werde.

Aktuell zeige sich der Betroffene krankheitseinsichtig und bereit dazu, eine Behandlung durchführen zu lassen. Mithilfe der Medikation sei das Seelenleben des 28-Jährigen “weitgehend geordnet”. Der Sachverständige empfahl daher die bedingte Nachsicht der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Als Weisungen, die aus seiner Sicht in diesem Fall zu erteilen wären, nannte der Gutachter unter anderem die Unterbringung in einer betreuten Wohneinrichtung, regelmäßige fachärztliche Kontrolle und psychosoziale Beratung, eine engmaschige Medikamentenspiegelüberprüfung sowie Alkohol- und Drogenabstinenz.

Prozess am Landesgericht St. Pölten

Gutachter Wolfgang Denk führte aus, dass das Opfer drei Stichwunden am Brustkorb aufgewiesen habe. Ein Stich habe die Lunge, den Herzbeutel und die linke Herzhälfte durchstoßen, hob der Mediziner hervor. Eine weitere Schnittwunde am Hals führte dem Sachverständigen zufolge zu einer Verletzung der Luftröhre. Zudem sei die Partnerin des Betroffenen am Kopf und am rechten Zeigefinger verletzt worden.

Der Staatsanwalt sprach davon, dass außer Streit stehe, dass der Betroffene zum Tatzeitpunkt zurechnungsunfähig gewesen sei. Er habe aber Bedenken hinsichtlich einer bedingten Nachsicht der Einweisung, hielt der Vertreter der Anklagebehörde fest. Der Verteidiger des 28-Jährigen erklärte, dass die bedingte Nachsicht gerechtfertigt sei, weil die gesetzlich festgehaltenen Voraussetzungen aus seiner Sicht eingehalten werden.

Mann wird in Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen

Der Mann ist nun bedingt in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Die Geschworenen am Landesgericht St. Pölten entschieden am Dienstag einstimmig, dass der Mann im Zustand der Zurechnungsunfähigkeit auf die Frau eingestochen hat. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Von einer Einweisung wurde unter der Setzung einer Probezeit von zehn Jahren abgesehen. Der Betroffene muss die Anordnung der Bewährungshilfe erfüllen. Als Weisungen wurden dem 28-Jährigen unter anderem die ambulante Behandlung in einer betreuten Wohneinrichtung, die Durchführung der fachärztlich erforderlichen Kontrolle sowie absolute Alkohol- und Suchtgiftabstinenz erteilt. Im Falle einer Zurechnungsfähigkeit wäre ihm der Vorfall als versuchter Mord vorgeworfen.

Der psychiatrische Sachverständige bescheinigte dem Betroffenen eine paranoide Schizophrenie, die wenige Tage “vor dem gegenständlichen Ereignis ausgebrochen ist”. Die “schwere psychische Störung” habe sich dahin gehend geäußert, dass der Betroffene hochgradige Angst und paranoide Vorstellungen gehabt habe, sagte der Gutachter. Aktuell zeige sich der 28-Jährige bereit dazu, eine Behandlung durchführen zu lassen. Mithilfe der Medikation sei sein Seelenleben “weitgehend geordnet”. Der Gutachter empfahl daher die bedingte Nachsicht der Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.

Das Gericht sei bei der Entscheidung “dem Kalkül des Sachverständigen gefolgt”, das dem 28-Jährigen einen Behandlungserfolg bescheinigt habe, sagte der vorsitzende Richter. Der Betroffene sei im Bezug der Krankheit einsichtig, die Deliktsaufarbeitung sei “bereits zu einem guten Stück” geschehen. Zudem sei der 28-Jährige “verlässlich und paktfähig, was die Einnahme der Medikamente betrifft”.

Der Betroffene wurde angewiesen, sich einer ambulanten Behandlung in einer betreuten Wohneinrichtung zu unterziehen. Weiters muss er die fachärztlich erforderliche Kontrolle sowie die Einnahme der verordneten Medikamente nachweisen und sich in psychosoziale Behandlung begeben. Für den Mann gilt laut dem vorsitzenden Richter in der Probezeit ein striktes Alkohol- und Suchtgiftverbot, zudem wurde Bewährungshilfe angeordnet.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Österreich
  • Messerattacke auf Partnerin in Tulln: Bedingte Einweisung
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen