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Lockdown und Impfpflicht in Österreich: Alle Fragen und Antworten

Alle Fragen und Antworten zu Lockdown und Impfpflicht in Österreich.
Alle Fragen und Antworten zu Lockdown und Impfpflicht in Österreich. ©AP
Angesichts der dramatischen Corona-Lage geht Österreich erneut in einen harten Lockdown. Handel, Gastronomie und Co. bleiben 20 Tage geschlossen. Weiterer Paukenschlag: Ab Februar 2022 soll es eine Impfpflicht geben. Hier alle Fragen und Antworten dazu.
Erneuter Lockdown in ganz Österreich
Schulen bleiben offen
Corona-Hilfen werden verlängert
Spitzensport ohne Zuschauer
Corona-Impfpflicht ab Februar 2022

In Österreich gilt ab Montag, 22. November, wegen der dramatischen Corona-Lage wieder ein österreichweiter Lockdown für alle - auch für Geimpfte. Wie schon aus früheren derartigen Phasen bekannt, müssen Handel, Gastronomie und Co. zusperren - und zwar bis einschließlich 12. Dezember. Danach soll für Geimpfte und Genesene wieder geöffnet werden, der Lockdown für Ungeimpfte geht aber weiter. Ab dem Februar 2022 soll es eine Impfpflicht geben.

Die Details der Vorschriften werden in einer Verordnung von Gesundheitsminister Wolfang Mücktsein (Grüne) festgeschrieben, diese liegt vorerst noch nicht vor. Im Folgenden die bisher bekannten Eckpunkte.

Die Eckpunkte zu Lockdown und Impfpflicht im Überblick

Lockdown

Der "Lockdown" gilt ab 22. November bundesweit - und zwar für alle und das rund um die Uhr. Vorgesehen ist eine Dauer von 20 Tagen. Damit werden die schon aus in früheren Pandemie-Phasen gültigen Ausgangsbeschränkungen wieder für alle in Kraft gesetzt - zuletzt galten diese nur für die Ungeimpften. Den eigenen Wohnbereich verlassen darf man damit wieder nur aus den bekannten Gründen, etwa für den Gang zur Arbeit oder zur Versorgung mit Grundgütern des täglichen Lebens (etwa im Lebensmittelhandel, bei Apotheken, Post oder Banken). Weiterhin möglich bleibt der Gang zum Arzt und zu sonstigen Gesundheitsdienstleistungen oder der Weg zur Impfung oder Testung.

Auch die "Befriedigung religiöser Grundbedürfnisse" sowie der Weg zur Schule oder Universität ist möglich. Ebenso darf man wieder u.a. zur Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und zur "Ausübung familiärer Pflichten" das Haus verlassen. Kontakt abseits des eigenen Haushaltes ist nur zu - einzelnen - engsten Angehörigen oder wichtigen Bezugspersonen gestattet. Auch die Versorgung von Tieren oder die Wahrnehmung behördlicher Termine zählt zu den Ausnahmegründen, ebenso der Aufenthalt im Freien zur körperlichen und psychischen Erholung.

Schule

Die Schulen bleiben grundsätzlich offen. Es soll "Präsenzunterricht für all jene, die es benötigen" geben. Es besteht aber ein Appell der Bundesregierung und der Landeshauptleute, Schüler zu Hause zu betreuen, "dort wo dies möglich ist". Für diese Kinder sollen "Lernpakete" sichergestellt werden. Für alle Schulstufen gilt eine Maskenpflicht im Schulgebäude sowie Klassen- und Gruppenräumen.

Impfpflicht und Grüner Pass

Am Februar 2022 soll in Österreich eine Corona-Impfpflicht eingeführt werden. Bei Verstößen dagegen drohen Verwaltungsstrafen. Details stehen noch nicht fest.

Änderungen soll es ab Februar 2022 auch beim Grünen Pass geben. Ab dann verliert dieser seine Gültigkeit für Zutritte in 2G-Bereiche, sobald sieben Monate nach dem Zweitstich verstrichen sind (die derzeitige Frist beträgt neun Monate). Damit soll die Bevölkerung zur Dritten Dosis motiviert werden.

Wieder zurück ist der 2-Meter-Abstand: Zwischen Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist laut dem Entwurf an allen öffentlichen Orten, aber z.B. auch am Arbeitsplatz, darauf zu achten, dass ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten wird.

Betont wird außerdem, dass bei vorangegangenen Impfungen mit Vektorimpfstoffen (wie Astra-Zeneca) die dritte Dosis ab dem vierten Monat empfohlen ist, bei mRNA-Impfstoffen (Pfizer oder Moderna) ist der Dritte Stich ab dem vierten Monat "möglich".

Arbeitsplatz - 3G und Home Office-Empfehlung

Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3G-Regel. Am Arbeitsort darf man wie gehabt nur erscheinen, sofern man geimpft, genesen oder getestet ist. Für den Test reicht ein Antigentest, dieser muss allerdings von einer zuständigen Stelle abgenommen werden (Apotheke, Teststraße). Die höherwertigen PCR-Tests gelten ebenso, eine angedachte Verpflichtung zu diesen ist derzeit noch nicht in Kraft. Wohnzimmertest werden weiterhin nicht anerkannt.

Auch wird es eine Empfehlung zu Home-Office für alle Bereiche geben, wo dies möglich ist. Auch im Bundesdienst wird dies umgesetzt.

Maskenpflicht

In allen geschlossenen Innenräumen (abseits des Privatbereiches) gilt eine FFP2-Maskenpflicht. Dies betrifft auch den Arbeitsplatz. Ausnahmen gibt es nur, wenn entsprechende bauliche Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.

Kontrollen

Die Kontrollen der Vorschriften sollen verschärft werden, auch wurde eine Erhöhung der Strafen angekündigt. Details sind hier noch ausständig.

Sport

Spitzensportveranstaltungen in Österreich dürfen ab Montag weiterhin stattfinden, aber nur noch ohne Zuschauer, also in der Fußball-Bundesliga beispielsweise als "Geisterspiele". Der Breitensport (Vereinssport) kommt komplett zum Ruhen.

(APA/Red)

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