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Corona-Impfpflicht in Österreich ab 1. Februar 2022

Die Bundesregierung kündigte am Freitag eine allgemeine Corona-Impfpflicht ab 1. Februar 2022 an.
Die Bundesregierung kündigte am Freitag eine allgemeine Corona-Impfpflicht ab 1. Februar 2022 an. ©APA/WOLFGANG SPITZBART
Die Bundesregierung hat am Freitag als Maßnahme gegen die Corona-Situation eine allgemeine Impfpflicht ab 1. Februar 2022 angekündigt. Viele Juristen halten diese für machbar.
Lockdown in ganz Österreich ab 22. November

Die Bundesregierung hat am Freitag als Maßnahme gegen die dramatische Corona-Situation eine allgemeine Impfpflicht angekündigt. Diese soll rasch auf den Weg gebracht werden und ab 1. Februar gelten.

Verwaltungsstrafen bei Verstößen gegen Impfpflicht

Bei Verstößen gegen die Impfpflicht wird es Verwaltungsstrafen geben, Details werden dazu noch ausgearbeitet, so Schallenberg. Es werde jedenfalls Ausnahmen für all jene geben, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können.

Zur Impfpflicht merkte Bundeskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) an, dass man hier den Realitäten ins Auge sehen müsse. "Wir haben zu viele politische Kräfte in diesem Land, die vehement dagegen ankämpfen", dies sei ein "Attentat auf unser Gesundheitssystem". Die Konsequenzen seien überfüllte Intensivstationen und enormes menschliches Leid.

Allgemeine Corona-Impfpflicht soll in Österreich ab 1. Februar kommen

Die Ärztekammer (ÖÄK) hat am Freitag die Verkündung der auch von ihr geforderten Impfpflicht gegen Covid-19 begrüßt und betont, dass diese nur mit einem klaren Schulterschluss möglich ist. Er sei sehr froh, dass "sich die Landeshauptleute mit Vertretern der Bundesregierung dazu durchgerungen haben", sagte Rudolf Schmitzberger, Leiter des ÖÄK-Impfreferats, im Gespräch mit der APA. "Es geht nur so, wenn sie das gemeinsam beschließen und gemeinsam tragen", betonte der Mediziner.

Der "Impf-Föderalismus" sei ein Riesenproblem in Österreich, erläuterte Schmitzberger. Es sei in der Pandemie ebenso wichtig, "dass man auch andere Maßnahmen gemeinsam umsetzt", kritisierte er zuletzt unterschiedliche Regelungen in Bundesländern zur Maskenpflicht.

"Es ist gerechtfertigt, eine Impfpflicht einzuführen"

Ex-Justizministerin Maria Berger (SPÖ) bezeichnete die "gelinderen Mittel" - wie Impfkampagne, "gutes Zureden" und Beschränkungen für Ungeimpfte - in einem "Kurier"-Interview schon am Donnerstag als ausgeschöpft. "Deshalb ist jetzt die Zeit gekommen: Es ist gerechtfertigt, eine Impfpflicht einzuführen." Dass man auch dann nicht alle Bevölkerungsteile erreichen wird, spräche nicht gegen eine solche Maßnahme, sagte Medizinrechtsexperte Karl Stöger von der Universität Wien ebenfalls am Donnerstag im Ö1-Mittagsjournal. Es gehe aber darum, dass ausreichend Menschen geimpft werden, um den Druck auf das Gesundheitssystem zu verringern.

Impfverweigerern dürften wohl Sanktionen drohen

Impfverweigerern, die nicht unter zu definierende Ausnahmeregelungen fallen, dürften wohl Sanktionen angedroht werden: Verwaltungsstrafen seien denkbar, "bei mehrfachen Vergehen könnte die Sache auch strafrechtlich relevant werden", sagte Maria Kletecka, Mitglied der Bioethikkommission, den Vorarlberger Nachrichten (Donnerstag-Ausgabe). Für den Verfassungsexperten Peter Bußjäger von der Universität Innsbruck wären ebenfalls Geldstrafen möglich, die nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) verhältnismäßig sein müssen. "Das dürften vielleicht ein paar Hundert Euro sein."

"Menschen in einer gewissen Frist zum Impfen aufgefordert"

"Durchaus auch in einer gewichtigen Höhe, vielleicht auch, wenn man trotz einer Bestrafung der Pflicht nicht nachkommt, im Wiederholungsfalle noch einmal", meinte dazu Andreas Janko von der Johannes Kepler Universität in Linz im Mittagsjournal. "Es werden Menschen in einer gewissen Frist aufgefordert, sich impfen zu lassen. Und wenn sie dem nicht entsprechen, dann gibt es eben entsprechende Geldstrafen", so Stöger. Im "Kurier" dachte der Medizinrechtler über eine groß angelegte Aktion nach: Die Gesundheitsbehörden könnten das Melde- mit dem Impfregister abgleichen, Ungeimpfte würden eine schriftliche Aufforderung erhalten, wer dem nicht innerhalb einer Frist nachkommt, bekommt einen Strafbescheid. Eine Verwaltungsstrafe sei nicht nur "gesellschaftlich vertretbar", sondern womöglich auch eine Hilfe für Menschen, die sich wegen Drucks im sozialen Umfeld bisher nicht impfen haben lassen, meinte Maria Berger.

Die rechtliche Basis etwa für das Gesundheitspersonal verortete Bußjäger im VN-Interview im Epidemiegesetz. Für eine generelle Impfpflicht hingegen sei ein Gesetz nötig, "das durch das Parlament gebracht werden muss".

Verfassungsrechtliche Machbarkeit hängt von Verhältnismäßigkeit ab

Ob eine Einführung indes verfassungsrechtlich grundsätzlich möglich wäre, hängt im Wesentlichen von der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme ab. Die befragten Verfassungsjuristen sahen diese im Mittagsjournal vom Donnerstag angesichts der eskalierenden Coronalage gegeben: "So wie die Entwicklung der Dinge läuft und die Beurteilung durch die Fachleute, kann man annehmen, dass nun die Schwelle der Verhältnismäßigkeit erreicht ist", meinte Bernd-Christian Funk von der Sigmund Freud Privatuniversität. "Ich würde auch angesichts der jüngsten Judikatur des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte bei einer gut gemachten und begründeten Impfpflicht gute Chancen sehen, dass das vor dem Verfassungsgerichtshof hält", so Stöger. "Man muss beachten, dass die Impfpflicht für die gegenwärtige Welle schon ziemlich spät kommt. Daher scheint es mir, als ob man sozusagen mit einer Impfpflicht bereits für eine kommende Welle Vorsorge trifft. Aber auch in diesem Fall scheint mir die Maßnahme verhältnismäßig", erklärte Bußjäger.

"Sorge vor einem angeblich völlig neuen Impfstoff"

Die niedrige Impfquote sah der Kinderarzt Schmitzberger in der "Sorge vor einem angeblich völlig neuen Impfstoff" begründet. Alle Beteiligten hätten sehr gut Aufklärungsarbeit geleistet, Sorgen ausdiskutiert und dargelegt. "Ich befürchte, dass das die Leute nicht mehr lesen." Früher habe es Masern-Partys zur absichtlichen Ansteckung gegeben, "jetzt passiert das auch bei Covid", sagte Schmitzberger. Das ist "Wahnsinn" und "lebensgefährlich".

"Die ganzen irrationalen Ängste waren ja damals schon da", erläuterte er zur Pocken-Impfung, die 1948 in Österreich ebenfalls verpflichtend eingeführt wurde. Es habe Cartoons in England gegeben, wo den Menschen dann Hörner gewachsen sind. Dabei habe sich bereits Kaiserin Maria Theresia für die Pocken-Impfung stark gemacht. Die Pocken waren laut Schmitzberger ebenfalls "hoch infektiös und hoch tödlich", wurden aber schließlich durch die Impfung ausgerottet.

Schmitzberger für die Corona-Impfung von Kindern

Ab welchem Alter die Covid-Impfpflicht in Österreich gelten soll, "ist eine schwierige Diskussion", sprach sich Schmitzberger vorerst zumindest für eine Verpflichtung der Erwachsenen aus. Allerdings seien Kinder "momentan auch Hauptträger" des Virus und man wisse, dass die Impfung auch für Jugendliche sicher ist. Auch für Immunisierungen im Kinderimpfprogramm fordert die Ärztekammer seit langem eine Pflicht, betonte Schmitzberger gegenüber der APA. Hier sind die Impfzahlen "dramatisch runtergangen in der Pandemie", warnte er.

Impfpflicht in der Geschichte Österreichs

In Sachen Impfungen hat Österreich in der jüngeren Vergangenheit traditionell eher auf Anreize oder indirekte Maßnahmen gesetzt - etwa über Arztgespräche im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen oder Anstellungserfordernisse für bestimmte Berufe. Anders war dies in Sachen Pocken: Am 30. Juni 1948 wurde ein "Bundesgesetz über Schutzimpfungen zu Pocken" beschlossen, das zwar keine allgemeine Impfpflicht festlegte, einer solchen aber ziemlich nahe kam.

Pocken-Impfpflicht in Österreich seit 1948

Schon davor galt eine während der NS-Zeit von Deutschland übernommene Pocken-Impfpflicht. Mit dem Gesetz von 1948 wurde keine Zwangsimpfung festgelegt - vielmehr wurde die Nichtbefolgung der Impfung mit einer Verwaltungsstrafe sanktioniert.

"Jedermann ist verpflichtet, sich nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes zum Schutz gegen Pocken (Blattern, Variola) impfen zu lassen", lautete der erste Satz damals. Diese Verpflichtung umfasste auch nach sieben Tagen eine Nachuntersuchung zur Überprüfung des Impferfolgs beziehungsweise falls nötig eine Wiederimpfung.

Vor allem Kinder mussten geimpft werden

Vor allem Kinder mussten geimpft werden - und zwar bis zum 31. Dezember des der Geburt folgenden Kalenderjahrs bzw. im Kalenderjahr der Vollendung des zwölften Lebensjahrs, wenn eine Schule besucht wurde. Zur Impfung verpflichtet wurden darüber hinaus Erwachsene, die einen "pockengefährdeten Beruf" ausübten bzw. in "pockengefährdeten Anstalten oder Betrieben" arbeiteten.

De facto waren damit also alle Kinder von der Impfpflicht umfasst sowie Erwachsene in "gefährdeten" Berufen bzw. in einem "gefährdeten" Arbeitsumfeld. Was als solch gefährdeter Beruf bzw. gefährdetes Umfeld galt, wurde per Verordnung festgelegt. Darüber hinaus konnten auch sogenannte "Notimpfungen" angeordnet werden - etwa wenn im Umfeld von Ungeimpften ein Pockenfall aufgetreten war.

Ausgenommen waren Personen mit gesundheitlichen Gründen

Von der Impfpflicht ausgenommen waren Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden konnten, oder in den letzten zehn Jahren eine Infektion durchgemacht hatten. Die Bezirksverwaltungsbehörden mussten damals "Impflisten" anlegen und nach einem Impfplan an Sammelstellen Impfungen durchführen. Daneben konnte man sich aber auch bei seinem Arzt impfen lassen.

Strafe von 1.000 Schilling bei Verstoß gegen Impfpflicht

Wer gegen die Impfpflicht verstieß, musste eine Verwaltungsstrafe bis zu 1.000 Schilling bezahlen oder bis zu 14 Tage Arrest antreten. Nach heutigem Geldwert wären das rund 1.200 Euro. Gleiches galt etwa für Eltern, die ihre Kinder nicht impfen lassen wollten. Aufgehoben wurde das Gesetz erst am 1. Jänner 1981, nachdem das World Health Assembly die Pocken dank der Impfung offiziell für ausgerottet erklärt hatte.

(APA/Red)

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