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Vierter Lockdown: Corona-Hilfen für Firmen werden verlängert

Die Regierung verlängert altbekannte Corona-Hilfen für Unternehmen.
Die Regierung verlängert altbekannte Corona-Hilfen für Unternehmen. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Für die Lockdownzeit haben Finanzminister Gernot Blümel und Arbeitsminister Martin Kocher der Wirtschaft eine Fortführung der Corona-Hilfen in Aussicht gestellt. Die Kurzarbeit gilt bis Jahresende.
Österreich geht in harten Lockdown

"Wir nutzen den bewährten Instrumentenkoffer. Dadurch sind wir schnell startklar und die Unternehmer kommen schneller zu ihrem Geld", so Blümel. Allerdings müssen sich alle geförderten Unternehmen an die COVID-Bestimmungen halten, ansonsten ist die Hilfe zurückzuzahlen.

Kurzarbeit gilt bis Jahresende, Empfehlung für Home Office

Die Corona-Kurzarbeit gilt jedenfalls bis Jahresende, deckt also den jetzt angekündigten Lockdown ab, erinnert Kocher. Wie es danach weitergeht, ist noch offen. Jetzt aber ist noch eine Reduktion der Arbeitszeit bis zum völligen Arbeitsausfall möglich, bei einem Nettoeinkommensersatz von 80 bis 90 Prozent. Ab Montag den 22. November haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen in die Risikogruppe fallen, wieder die Möglichkeit, sich ein Risiko-Attest zu besorgen und im Bedarfsfall freistellen zu lassen. Damit wird eine im Sommer ausgelaufene Bestimmung wiederbelebt.

Der Freistellungsanspruch für Schwangere in körpernahen Berufen ist ohnehin nach wie vor aufrecht, auch kann die Sonderbetreuungszeit unverändert in Anspruch genommen werden, wenn ein Kind in Quarantäne geschickt wird oder an Corona erkrankt, erinnert Kocher. Der Minister "empfiehlt" Unternehmen Homeoffice zu nutzen.

Regierung verlängert altbekannte Corona-Hilfen für Firmen

Für Betriebe gibt es weiter einen Ausfallsbonus, bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 40 Prozent im Vergleich zum gleichen Monat 2019, also vor der Pandemie. 10-40 Prozent des Umsatzrückgangs können erstattet werden, maximal 2,3 Mio. Euro statt bisher 1,8 Mio. Euro. Die Hilfe gilt von November 2021 bis März 2022 und kann ab 16. Dezember beantragt werden. Die Kosten belaufen sich auf bis zu 700 Mio. Euro im Monat.

Auch gibt es einen Verlustersatz bei mindestens 40 Prozent Umsatzeinbruch im Vergleich zum identen Monat 2019. 70 bis 90 Prozent des Verlustes können ersetzt werden, maximal 12 Mio. Euro, statt wie bisher 10 Mio. Dieser gilt von Jänner bis März 2022 und kann ab Jänner 2022 beantragt werden. Die Kosten der Maßnahme sind noch offen.

Bei mindestens 40 Prozent Einkommensrückgang oder wenn die laufenden Kosten nicht mehr gedeckt werden können, gibt es Mittel aus dem Härtefallfonds. Die Ersatzrate liegt bei 80 Prozent, zuzüglich 100 Euro des Nettoeinkommensentgangs. Die Beihilfe läuft bis März 2022, es gibt zwischen 600 und 2.000 Euro. Die Maßnahme kostet 100 Mio. Euro pro Monat.

Auch Steuerstundungen und Herabsetzung wird es weiter geben, kündigte Blümel an.

Auch finanzielle Hilfen für Kultur werden verlängert

Auch in der Kultur werden Corona-Hilfen verlängert und aufgestockt. Das gab die Staatssekretärin für Kunst und Kultur, Andrea Mayer (Grüne), bekannt. Die Situation für den Kunst- und Kulturbetrieb bezeichnete sie als einen "erneuten Rückschlag, der sich nicht beschönigen lässt".

Das Publikum habe die bisherigen Anti-Corona-Maßnahmen sehr gut mitgetragen, allerdings hätten die vergangenen Wochen aufgrund der erhöhten Fallzahlen auch Besucherrückgänge sowie wegen vermehrter Covid-19-Fälle in den Ensembles auch Probleme gebracht, den Betrieb aufrechtzuerhalten. "Die Situation ist daher, wie sie ist", meinte Mayer, verwies auf allgemeine wirtschaftliche Maßnahmen wie weitere Kurzarbeit und auf das Bestreben, "die Compliance zu erhöhen": "Wer sich nicht an die Maßnahmen halten will, soll auch keinen Zugang zu Wirtschaftshilfen haben."

Konkret wird der NPO-Fonds bis zum ersten Quartal 2022 verlängert und mit zusätzlichen 125 Mio. Euro dotiert. Die Hilfen im Rahmen der Künstlersozialversicherung werden ebenfalls über November hinaus bis zumindest in das erste Quartal des kommenden Jahres verlängert und von 150 auf 175 Mio. Euro aufgestockt. In den Lockdown-Monaten gelangen pro Antrag 1.000 Euro statt 600 Euro zur Auszahlung. Der Covid-19-Fonds des KSVF (Künstlersozialversicherungs-Fonds) wird von 40 auf 50 Mio. Euro aufgestockt.

"Weil nach dem Lockdown nicht gleich Planungssicherheit gegeben sein wird" (Mayer), werden auch die Ausfallshaftungen verlängert. Für den Veranstalterschutzschirm soll man nunmehr bis 30. Juni 2022 (für Veranstaltungen, die bis 30. Juni 2023 geplant werden) einreichen können. Gleiches gilt für den "Comeback-Zuschuss Film", der um ein halbes Jahr bis Jahresende 2022 (Antragstellung bis 30. Juni 2022) verlängert wird.

Zustimmung kam von SPÖ-Kultursprecherin Gabriele Heinisch-Hosek, die zugleich die Regierungspolitik angriff: "Die neuerlichen Schließungen bedrohen Künstler*innen und Kulturinstitutionen in ihrer Existenz. Die Verantwortung dafür trägt die Bundesregierung und ihr Versagen im Corona-Management und die Weigerung, rechtzeitig Maßnahmen zu ergreifen."

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(APA/Red)

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