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Kleinkind nach Schädelbruch bei Pflegefamilie - Staatsanwalt ermittelt nun

Das Kleinkind wurde nach dem erlittenen Schädelbruch im St. Anna Kinderspital behandelt
Das Kleinkind wurde nach dem erlittenen Schädelbruch im St. Anna Kinderspital behandelt ©APA
Der einjährige Bub, der mit einem lebensgefährlichen Schädelbruch ins St. Anna Kinderspital gebracht wurde, ist nun aus dem Krankenhaus entlassen worden. Vater und Mutter des Kindes wurden angezeigt. Nun wurde der Bub bei einer Pflegefamilie untergebracht.
Jugendamt entscheidet nun
Kleinkind bleibt im Spital
Jugendamt betreute Mutter
Eltern erhielten Anzeige
Bub erlitt Schädelbruch

Seit Freitag befindet sich der kleine Bub, der im Wiener St. Anna Kinderspital wegen eines Schädelbruchs behandelt wurde, gemeinsam it seiner zweijährigen Schwester bei Krisenpflegeeltern. Herta Staffa, Sprecherin des Jugendamts (MA11), sagte am Dienstag, dass man nun die möglichen Optionen für die beiden Geschwister prüfen werde.

Schädelbruch: Verdacht der Kindesmisshandlung

“Wir nützen die nächsten sechs bis acht Wochen dazu, um eine bestmögliche Betreuung für die Kinder zu garantieren”, sagte Staffa. Das Kleinkind war am 12. November von den Eltern ins Spital gebracht worden. Gegen Vater und Mutter liegt eine Anzeige vor, die von der Staatsanwaltschaft überprüft wird.

Der Zustand des Buben wurde bei der Aufnahme als lebensgefährlich eingestuft, das Spital verständigte die Polizei. Die 22-jährige Mutter und der 23-jährige Vater wurden wegen Verdachts des Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen angezeigt. Die Mutter des Kleinkinds aus dem Bezirk Rudolfsheim-Fünfhaus gab laut einem Sprecher Wiener Landespolizeidirektion (LPD) an, nicht zu wissen, wie die Verletzung zustande gekommen ist. Ein Abschlussbericht wurde in der Vorwoche an die Staatsanwaltschaft übermittelt.

Entscheidung, wer für Kleinkind sorgen kann

Die MA11 führte inzwischen intensive Gespräche mit der Mutter des Buben und dem erweiterten Familienkreis. Grundsätzlich hat das Jugendamt drei Optionen, nämlich die Obsorge in die Hand einer Pflegefamilie zu geben, in die Verantwortung einer Person aus dem erweiterten Familienkreis oder an die Kindesmutter.

“In den nächsten Wochen wird entschieden, ob innerhalb der Familie jemand für die beiden Kinder sorgen kann”, sagte Staffa. Fällt die Entscheidung für eine Pflegefamilie, ist eine spätere Rückkehr zu den leiblichen Eltern oder Elternteil möglich, doch “je jünger ein Kind ist, wenn es zu einer Pflegefamilie kommt, umso schwieriger wird diese Rückkehr”, beschrieb Staffa die Praxis.

Die Familie wurde schon seit mehr als einem Jahr vom Jugendamt betreut. Vater und Mutter leben nicht mehr zusammen, Mutter und Kinder waren in einer Einheit des betreuten Wohnens untergebracht. Über den 23-Jährigen war bereits bevor das Kleinkind den Schädelbruch erlitt, einmal ein Betretungsverbot verhängt worden.

(apa/red)

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