Auf die Frage der vorsitzenden Richterin, ob sie das Urteil verstanden habe, erwiderte Estibaliz C. mit leichtem Kopfnicken: “Ich habe verstanden.”
Bei der Strafbemessung wurden das Geständnis und eine “erhebliche psychische Beeinträchtigung” mildernd gewertet, wie Richterin Susanne Lehr darlegte. Erschwerend schlugen sich demgegenüber das Nachtatverhalten (das Zerstückeln und Einbetonieren der Leichen von Holger H. und Manfred H., Anm.), die reifliche Planung sowie die für die Opfer vollkommen überraschenden Angriffe zu Buche.
Verteidiger kritisiert den Prozess
Nach Ansicht von Verteidiger Rudolf Mayer war die Power-Point-Präsentation des Gerichtsmediziners Johann Missliwetz entscheidend dafür, dass Estibaliz C. im Kellerleichen-Prozess in erster Instanz die Höchststrafe ausgefasst hat. Missliwetz hatte bei der Erörterung seines Gutachtens unter anderem die mit einer Motorsäge abgetrennten Köpfe von Holger H. und Manfred H., dem Ex-Mann und dem Lebensgefährten von Estibaliz C., in Großaufnahme auf eine Leinwand projiziert.Eine Vorgangsweise, die Mayer nicht goutierte. “Es war nicht nötig, die Zerstückelung der Leichen so in den Vordergrund zu rücken, dass die Morde vom Nachtatverhalten überlagert worden sind”, meinte der Anwalt im Gespräch mit der APA. Diese Art der Zurschaustellung der sterblichen Überreste der Opfer habe “der sachlichen Aufklärung nicht geholfen, jedoch die negative Stimmung bei den Geschworenen gefördert”. (APA)