Bundesweit vorgegeben ist ja nur ein Mindestmaß an Vorschriften, die einzuhalten sind. Mittlerweile haben fünf Länder eigenständig weitergehende Regeln etabliert. Zuletzt kündigten am Freitag Tirol und Oberösterreich (weitere) Verschärfungen an.
Wien unterscheidet sich bei Corona-Maßnahmen
Schon längst eine eigene Linie, die mit für eine Millionenstadt erstaunlich niedrigen Infektionszahlen belohnt wird, fährt Wien. Zentral ist eine FFP2-Pflicht im gesamten Handel. Dazu gilt in der Nachtgastronomie 2G. Das heißt, man muss geimpft oder während der vergangenen sechs Monate genesen sein, um Clubs oder Discos betreten zu können. Grundsätzlich werden bei Über-Zwölfjährigen nur noch PCR-Tests akzeptiert. Außerdem sind diese nur 48 Stunden gültig.
Corona-Vorschriften in Steiermark kommen am 8. November
An die Regeln in der Bundeshauptstadt angelehnt sind die vergangenen Mittwoch präsentierten Vorschriften in der Steiermark, die allerdings erst ab 8. November gelten werden. In der Nachtgastronomie und bei Events mit mehr als 500 Personen gilt dann 2G. Das heißt, Teilnehmer müssen geimpft oder genesen sein. Dazu kommt eine FFP2-Maskenpflicht in Kundenbereichen, bei Kulturevents und bei religiösen Zusammenkünften. Beschäftigte und Besucher in Spitälern, Kuranstalten und Pflegeheimen unterliegen künftig einer PCR-Test-Pflicht, wenn sie nicht genesen oder geimpft sind. In Ordinationen gilt selbiges für das Personal. Die Gültigkeit bleibt bei 72 Stunden.
Freitag brachte Oberösterreich FFP2-Pflicht im Handel
In Oberösterreich gilt seit diesem Freitag (29. Oktober) eine FFP2-Pflicht im gesamten Handel - ebenso in Kultureinrichtungen, in denen keine 3G-Regel gilt (etwa in Museen und Bibliotheken). In Kinos oder Theatern sowie bei körpernahen Dienstleistern besteht aber keine Maskenpflicht, hier muss man einen 3G-Nachweis vorlegen. Wie in der Steiermark gilt dann auch in Oberösterreich ab dem 8. November 2G in der Nachtgastronomie und bei Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen - das wurde am Freitag wegen der stark steigenden Infektionszahlen beschlossen.
Ankündigung zu 2G-Regel in Tirol
Auch in Tirol wurde diesen Freitag eine 2G-Regel ab dem 8. November angekündigt, ebenfalls für die Nachtgastronomie und in Diskotheken sowie bei Veranstaltungen ab 500 Personen. Außerdem wird ab dann in Tirol eine generelle FFP2-Maskenpflicht im gesamten Handel sowie in Museen, Bibliotheken und Einkaufszentren eingeführt.
Bereits etabliert ist diese FFP2-Pflicht (auch bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren) im Bundesland Salzburg. In Planung ist, wie in Wien die Antigen-Tests (die allerdings auch in der Bundeshauptstadt für 3G am Arbeitsplatz akzeptiert werden) durch die verlässlicheren PCR-Tests zu ersetzen.
Bund mit Corona-Mindesregeln
Abseits dieser Sonderregeln gibt es noch die Mindestregeln des Bundes, die überall sonst gelten. Das heißt, FFP2-Maske ist im Handel nur dort zu tragen, wo tägliche Bedürfnisse gedeckt werden (etwa in Supermärkten und sonstigen Lebensmittelgeschäften sowie Apotheken und Drogerien). Im übrigen Handel muss die FFP2-Maske nur anlegen, wer nicht geimpft oder genesen ist. Bei Events ab 25 Personen gilt 3G, ebenso in der normalen Gastronomie und bei körpernahen Dienstleistungen. In der Nachtgastronomie ist ein PCR-Test Voraussetzung, wenn man hinein will.
Veränderte Corona-Regeln nicht ausgeschlossen
Freilich könnten sich die Regeln schon bald wieder ändern. Denn wohl rund um dieses Wochenende werden bereits 300 Corona-Patienten auf Intensivstationen liegen (Stand Freitag: 280) und eine Woche nach Erreichen dieses Werts tritt Etappe zwei des Regierungsstufenplans in Kraft. Diese bedeutet nicht nur ein Aus für die Wohnzimmer-Tests sondern auch die österreichweite Einführung von 2G in der Nachtgastronomie und bei Events ab 500 Personen.
(APA/Red)