Ein mittlerweile 54-Jähriger, der im vergangenen Dezember im Bezirk Mistelbach seine 48-jährige Lebensgefährtin erstochen haben soll, ist einem psychiatrischen Gutachten zufolge zurechnungsfähig.
Wie Friedrich Köhl, Sprecher der Staatsanwaltschaft Korneuburg, am Donnerstag auf Anfrage mitteilte, bescheinigte eine chemische Expertise dem Beschuldigten eine Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt. Diese werde jedenfalls "Thema in der Hauptverhandlung werden", hob der Behördensprecher hervor.
Bluttest offenbarte Alkoholisierung von 2,5 Promille
Der 54-Jährige hatte nach der Festnahme eine Alkoholkontrolle verweigert. Die Staatsanwaltschaft ordnete daraufhin eine körperliche Untersuchung in Form eines Bluttests an.
Wie Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger am Donnerstag auf APA-Anfrage mitteilte, habe sein Mandant laut dem auf die Blutuntersuchung folgenden chemischen Gutachten am 8. Dezember gegen 21.00 Uhr - dem mutmaßlichen Tatzeitpunkt - 2,5 Promille Alkohol im Blut gehabt. Eine Tatbegehung im Zustand voller Berauschung komme daher infrage, betonte der Jurist.
Mordanklage gegen Beschuldigten fertiggestellt
Fertiggestellt und eingebracht ist die Mordanklage bereits, am Donnerstag wurde per Aussendung ein Termin für den Geschworenenprozess für kommenden Montag avisiert. Die Durchführung der Verhandlung wurde allerdings nach Angaben des Landesgerichts Korneuburg kurzerhand wieder abberaumt.
Laut Vizepräsident Wolfgang Schuster-Kramer gab es vorerst keinen Ersatztermin. Seitens des Gerichts seien alle Corona-Vorsichtsmaßnahmen gesetzt worden, die Durchführung des Geschworenenprozesses am kommenden Montag sei schließlich aber an "der Angst vor der Ansteckung von mehreren Seiten" gescheitert, sagte der Sprecher.
48-Jährige erlitt tödliche Stiche in Oberkörper
Das Gewaltverbrechen im Bezirk Mistelbach wurde am Abend des 8. Dezember 2019 verübt. Die 48-Jährige wurde in einer Wohnung gefunden, ihr Lebenspartner an Ort und Stelle festgenommen. Der 54-Jährige soll die Frau mit einem Küchenmesser erstochen haben. Bei der Einvernahme war der Beschuldigte geständig. Laut Obduktion erlitt das Opfer sechs Stiche in den Oberkörper.
(APA/Red)