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Explosion in Wien-Hernals: Klage gegen Republik Österreich

Bei der Explosion kam ein Mann ums Leben.
Bei der Explosion kam ein Mann ums Leben. ©APA/MA 68 Lichtbildstelle
Am Freitag wird eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich behandelt. Die Witwe eines bei der Explosion getöteten Anwalts fordert Ansprüche in Höhe von 260.000 Euro.
Mieter wurde festgenommen
Todesopfer bei Gas-Explosion
Mehrere Verletzte bei Vorfall
Bilder vom Einsatz
Gasleitung wurde manipuliert
Witwe klagt Österreich
Lebenslange Haft für 56-Jährigen

Am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen findet heute, Freitag, ein gerichtliches Nachspiel im Fall einer vor drei Jahren im Zug einer Delogierung vorsätzlich herbeigeführten tödlichen Gasexplosion in Hernals statt. Die Witwe eines damals getöteten Anwalts hat eine Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich eingebracht. Ein Gerichtsvollzieher habe trotz merklichen Gasgeruchs und Zischgeräuschen die Tür öffnen lassen. Kurz danach war es zur Explosion gekommen.

Witwe fordert Ansprüche in Höhe von 260.000 Euro

Die Klägerin - die bei der Explosion dabei war, aber unverletzt blieb - hat Ansprüche in der Höhe von 260.000 Euro angemeldet. Sie macht auch ein Feststellungsbegehren in Bezug auf allfällige weitere künftige Schäden geltend. Der Mieter einer Wohnung in einem Zinshaus in der Hernalser Hauptstraße, der am 26. Jänner 2017 wegen Mietschulden delogiert hätte werden sollen, hatte in der Nacht davor Gas ausströmen lassen. Als dann in der Früh der Rechtsanwalt - der damals das Haus verwaltete -, dessen Ehefrau, ein Gerichtsvollzieher, ein Schlosser und mehrere Arbeiter die Wohnung räumen wollten, hatte sich bereits ein Gas-Luftgemisch gebildet. Als der Schlosser die Tür aufbohrte, kam es zu der tödlichen Explosion.

(APA/Red)

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