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Erste Geschäfte öffnen wieder: Das müssen Kunden beachten

Ab heute dürfen die ersten Geschäfte wieder öffnen.
Ab heute dürfen die ersten Geschäfte wieder öffnen. ©APA (Sujet)
Nach knapp einem Monat "Shutdown" darf ab heute ein Großteil der heimischen Geschäfte wieder öffnen. Was Kunden dabei beachten müssen, lesen Sie hier.
Öffnungszeiten bleiben begrenzt
Erste Geschäftsöffnungen nach Ostern
Appell an Pensionisten
Ansturm auf Baumärkte erwartet

Für die Bundesregierung stellt die Öffnung der ersten Geschäfte ab 14. April den Startschuss für ein langsames, stufenweises Hochfahren der Wirtschaft in der Coronavirus-Krise dar.

Es gilt Masken- und Abstandspflicht, bei großem Andrang kann es zu Blockabfertigungen kommen. Einkaufszentren, Gastronomie und Hotellerie müssen sich noch gedulden.

Öffnungszeiten bleiben weiter bis 19.00 Uhr begrenzt

Lebensmittelketten, Apotheken und Trafiken waren von den Sperren ohnehin nicht betroffen, nun dürfen auch Tankstellen-Waschstraßen, Kfz- und Fahrradwerkstätten, Baustoff-, Eisen- und Holzhandel, Pfandleihanstalten und der Handel mit Edelmetallen, Bau- und Gartenmärkte (unabhängig von der Größe) sowie kleinere Händler, wenn der Kundenbereich im Inneren höchstens 400 Quadratmeter beträgt, ihre Pforten öffnen.

Die Öffnungszeiten sind auf 7.40 Uhr bis 19.00 Uhr beschränkt. Händler, die zu viele Kunden ins Lokal lassen, müssen mit bis zu 3.600 Euro Strafe rechnen.

Virologen warnen vor frühzeitiger Öffnung, Wirtschaft erfreut

Während Virologen davor warnen, dass die bisherigen Erfolge im Kampf gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 durch eine frühzeitige Öffnung der Geschäfte zunichtegemacht werden könnten, sieht die Wirtschaft ein wenig Licht am Ende des Tunnels. Laut einer Studie der Beratungsgesellschaft Standort + Markt gemeinsam mit der Linzer Johannes Kepler Universität verliert der Handel je Schließungsmonat zwei bis drei Milliarden Euro durch die Sperren.

Der industrienahe Think Tank Agenda Austria geht für den Handel gar von Einbußen von 6,7 Milliarden Euro im vergangenen Monat aus. Zum Vergleich: Die Hotellerie und Gastronomie habe demnach 1,6 Milliarden Euro an Umsatzentgang hinnehmen müssen.

Mundschutzpflicht auch in Öffis, neue Regelung bei Hochzeiten

Was für Supermärkte bereits gilt, sehen die Änderungen des Covid-19-Maßnahmengesetzes von Mitte März ab Dienstag auch für die Kunden von öffentlichen Verkehrsmitteln und Insassen von Taxis sowie bei Fahrdienstvermittlern wie Uber & Co. vor: Schutzmaske bzw. Mund-Nasen-Bedeckung mit Tuch oder Schal ist Pflicht, sofern man das sechste Lebensjahr vollendet hat. Die Regelung für Fahrgemeinschaften zwischen Personen, die nicht im selben Haushalt leben, sieht auch einen Meter Abstand vor.

Neu geregelt wurde zudem, dass neben Begräbnissen künftig auch Hochzeiten nur im engsten Familienkreis stattfinden dürfen.

Auch Wiener Bundesgärten wieder geöffnet

Mit Beginn der Maßnahmen-Lockerungen dürfen auch die Wiener Bundesgärten wieder betreten werden. Vor dem lang erwarteten Zugang in den Schlosspark Schönbrunn oder Augarten steht für potenzielle Besucher jedoch noch eine Einlasskontrolle: So soll eine Überfüllung verhindert werden.

Seit Karsamstag darf die Polizei bei Verstößen gegen gewisse Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Epidemie auch Organmandate ausstellen. Wer etwa Mund und Nase nicht mit Maske oder Schal bedeckt, wo dies geboten ist, dem droht eine Strafe von 25 Euro.

(APA/Red)

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