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"Ausgangsbeschränkung": Joggen, Radfahren, Spaziergang bleibt erlaubt

Sport in der Natur bleibt trotz "Ausgangsbeschränkung" erlaubt.
Sport in der Natur bleibt trotz "Ausgangsbeschränkung" erlaubt. ©pixabay.com (Symbolbild)
Trotz "Ausgangsbeschränkung" während der Coronavirus-Krise bleibt das Joggen, eine Radtour oder ein Spaziergang im Wienerwald weiterhin erlaubt.
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Wichtig ist, dass man nur im engsten Kreis unterwegs ist - und ein Meter Abstand zu anderen gewährleistet ist, erläuterte das Gesundheitsministerium die neuen "Verkehrsbeschränkungen" zur Bekämpfung der Coronavirus-Krise.

Sie gelten ab Montag, 16. März, 00.00 Uhr für eine Woche - und zwar "rund um die Uhr".

"Ausgangsbeschränkungen" gelten ab 16. März für eine Woche

"Ausgangsbeschränkungen" seien es eben nicht, betonte ein Sprecher von Minister Rudolf Anschober (Grüne). Weil man darf weiterhin das Haus verlassen - aber unter Auflagen: Nur alleine oder mit dem/den Menschen, mit denen man zusammenlebt. Und nicht nur ausgehen ist erlaubt, wurde auf Anfrage der APA erklärt, sondern auch eine Radtour oder mit dem Auto fahren. Oder eben - interessant für Großstädter - mit dem Auto oder den Öffis an den Stadtrand fahren, um dort ein wenig spazieren zu gehen, damit etwa den Kindern nicht die Decke auf den Kopf fällt. Wichtig ist nur, dass man anderen Menschen dabei nicht zu nahe kommt: Ein Meter Abstand muss eingehalten werden.

Sportliche Betätigung als "vierte Ausnahme" um das Haus zu verlassen

Für Vizekanzler und Sportminister Werner Kogler (Grüne) ist es die "vierte Ausnahme", dass sportliche Betätigung für Einzelpersonen in Entfernung von anderen weiter erlaubt ist. Dazu habe man mit dem Koalitionspartner und den Parteien einen Kompromiss gefunden. Es gelte abzuwarten, wie sich diese Regelung in der Praxis auswirkt. Gegebenenfalls müsse man noch nachschärfen.

Die anderen Ausnahmen sind: Arbeiten gehen, Lebensmittel einkaufen, Geld abheben, zum Arzt oder zur Therapie zu gehen sowie unterstützungsbedürftigen Mitmenschen helfen. Vorübergehend verzichtet werden muss aber auf Besuche bei Freunden, Modeshopping, Kino, Schwimmbad oder Fitnesscenterbesuche. Die betreffenden Betriebe haben ohnehin alle geschlossen.

(APA/Red)

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