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Ausgangsbeschränkung: Verstärkter Streifendienst der Polizei

Coronavirus: Die Polizei wird die "Ausgangsbeschränkung" kontrollieren.
Coronavirus: Die Polizei wird die "Ausgangsbeschränkung" kontrollieren. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Die Polizei wird ihren Streifendienst durch die am Sonntag verkündeten weiteren Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus verstärken. Die Exekutive wird die "Ausgangsbeschränkungen" in Österreich kontrollieren.
Ausgangsbeschränkung für Österreich ausgerufen

Detlef Polay, der Sprecher des Krisenstabs im Innenministerium, verwies in diesem Kontext auf die Urlaubssperre für Polizisten und den verstärkten Streifendienst.

Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus stellt Polizei vor große Herausforderung

Wie viele Beamte konkret im Einsatz bzw. zur Verfügung stehen, um das Maßnahmenpaket - sofern notwendig - durchzusetzen, ließ sich Sonntagmittag nicht klären. Dies wäre mit einem Erhebungsaufwand verbunden, für den in der gegenwärtigen Situation kein Platz ist, betonte Polay gegenüber der APA. Gesichert sei jedenfalls, dass ausreichende Kräfte zur Verfügung stünden. Polizeischüler würden allenfalls unterstützend zu Hilfsdiensten herangezogen, "da vor Ende ihrer Ausbildung ein Exekutivdienst nicht möglich ist".

Polizei kontrolliert "Ausgangsbeschärnkungen"

Polizeibeamte sind grundsätzlich zum Einschreiten aufgefordert, wenn ihnen im Zuge ihres Streifendiensts Personengruppen unterkommen, die offensichtlich das von den politischen Entscheidungsträgern gesetzte Ziel konterkarieren, eine Übertragung des Virus zu vermeiden, indem sie im Grünen picknicken oder zu Partys im Freien zusammenkommen. "In diesen Fällen werden die Leute angewiesen, sich zum Schutz der Gesamtbevölkerung zu entfernen", erläuterte Polay. Menschenansammlungen - sofern das überhaupt noch möglich ist, für Tirol gilt de facto bereits eine Ausgangssperre - würden aufgelöst. In diesem Zusammenhang ersuchte Polay die Bevölkerung darum, Eigenverantwortung zu übernehmen und sich entsprechend den getroffenen Regeln zu verhalten.

Polizei erhielt vom Nationalrat Befugnisse

Der Nationalrat hat am Sonntag mittels Abänderungsantrag explizit klar gemacht, dass die Sicherheitsbehörden bei Zuwiderhandeln gegen die neuen Gebote zur Bekämpfung des Coronavirus Zwangsmittel anwenden können.

Hohe Strafen drohen

Ab Montag drohen dann bei Zuwiderhandeln Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 2.180 Euro. Strafen sind auch möglich, wenn man die Platzverbote - etwa für Spielplätze - missachtet: Hier ist mit Verwaltungsstrafen in Höhe von bis zu 3.600 Euro zu rechnen. Die Regierung appelliert aber an die "Vernunft und Eigenverantwortung", wie es hieß.

(APA/Red)

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