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Ausgangsbeschränkung in Österreich: Maßnahmen im Detail

Alle Informationen zur "Ausgangsbeschränkung" in Österreich.
Alle Informationen zur "Ausgangsbeschränkung" in Österreich. ©APA
Die Regierung rief am Sonntag eine "Ausgangsbeschränkung" für Österreich im Kampf zur Eindämmung des Coronavirus aus. Was das im Detail bedeutet, lesen Sie hier.
"Ausgangsbeschränkungen" ausgerufen
Verstärkter Polizei-Streifendienst
Restaurants ab Dienstag geschlossen

Bundeskanzler Sebastian Kurz hat am Sonntag weitere drastische Maßnahmen zur Eindämmung der Coronakrise angekündigt, er sprach von "Ausgangsbeschränkungen" in ganz Österreich. Die Bevölkerung wird zur Selbstisolation aufgerufen, dazu kommt es zu bundesweiten "Verkehrbeschränkungen". Veranstaltungen werden komplett untersagt.

Was bedeutet "Ausgangsbeschränkung" für die Österreicher?

Im Folgenden die bisher bekannten Regelungen im Detail:

Einschränkung der Bewegungsfreiheit

Die Bewegungsfreiheit im öffentlichen Raum wird massiv eingeschränkt. Dazu sollen laut Kanzleramt bundesweit "Verkehrbeschränkungen" verordnet werden (basierend auf dem Epidemie-Gesetz). Diese sehen vor, dass alle Bewohner in ihren Wohnungen bleiben, abgesehen von vier Ausnahmen.

Diese Ausnahmen umfassen die Berufsarbeit, die nicht aufschiebbar ist, weiters dringend notwendige Besorgungen (etwa Lebensmittel) und Hilfe für andere Menschen. Darüber hinaus sollen auch Spaziergänge gestattet sein, sofern diese alleine oder im Familienverbund (Personen, die in einem Haushalt leben), gemacht werden - das Kanzleramt appelliert, dies aber nur in dringenden Fällen zu tun.

Ergänzend dazu gibt es die Aufforderung an die Bevölkerung, sich selbst zu isolieren: Soziale Kontakte sollen ausschließlich mit jenen Menschen gepflegt werden, mit denen man zusammenlebt. Sportplätze, Spielplätze und "andere öffentliche Plätze der Begegnung" werden geschlossen.

Diese "Ausgangsbeschränkungen" werden ab Montag auch von der Polizei kontrolliert werden, auch am Sonntag sollen Streifen bereits Menschenansammlungen darauf hinweisen, sich zu verstreuen. Auch die Platzverbote werden kontrolliert werden.

Veranstaltungsverbote

Veranstaltungen werden künftig gänzlich untersagt. An keinem Ort sollen sich mehr als fünf Menschen auf einmal treffen. Die einzige Ausnahmen sind jene Aktivitäten, die der Bekämpfung des Corona-Virus dienen.

Kontrollen und Strafen

Werden Personen von der Exekutive alleine angetroffen, gibt es laut Auskunft aus dem Kanzleramt keine Maßnahmen. Werden Gruppen angetroffen, werden diese darauf hingewiesen, "dass sie sich auflösen sollen", hieß es im Kanzleramt. Dies soll auch schon am Sonntag erfolgen.

Ab Montag gelten dann auch Verwaltungsstrafen bei Zuwiderhandeln: Sollten sich Gruppen der Aufforderung zur Auflösung widersetzen, drohen laut Kanzleramt Strafen bis zu 2.180 Euro, im Falle des Negierens von Betretungsverboten (etwa Spielplätzen) bis zu 3.600 Euro. Die Regierung hofft aber auf die Vernunft der Bevölkerung, wurde betont.

Schließung aller Restaurants

Mit kommendem Dienstag werden alle Restaurants vollständig geschlossen. Bisher war geplant, dass diese bis 15 Uhr offenhalten dürfen. Die Lebensmittelversorgung wird über Supermärkte und Lieferservices gewährleistet sein, so die Regierung.

Verschärfung der Reisebestimmung

Beim internationalen Reisen kommt es zu weiteren Verschärfungen: Künftig werden auch Reisende aus Großbritannien, den Niederlanden, Russland und der Ukraine nicht mehr nach Österreich einreisen können.

Ausnahmen gibt es für jene, die sich zwei Wochen in Heimquarantäne begeben oder über ein aktuelles Gesundheitszertifikat verfügen.

Einberufung Miliz und Zivieldiener

Um die Versorgungssicherheit in Österreich zu gewährleisten, wird für einige Einheiten der Miliz die Bereitschaft hergestellt. Auch wird die bevorstehende Ausmusterung von Grundwehrdienern gestoppt. Die Stellung wird sistiert.

Was die Zivildiener angeht, werden derzeit ihre Aufgabe erfüllende Männer verlängert. Zudem werden Zivis der vergangenen fünf Jahre rekrutiert. Damit sollen potenzielle Engpässe im Pflegebereich sowie in der 24 Stunden Betreuung ausgeglichen werden können.

(APA/Red)

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