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13-Jährige getötet: Asylverfahren des 18-Jährigen nach wie vor offen

Der 18-Jährige soll am Wochenende eine 13-Jährige getötet haben.
Der 18-Jährige soll am Wochenende eine 13-Jährige getötet haben. ©APA/HERBERT NEUBAUER
Am Wochenende wurde eine 13-Jährige in Wien-Donaustadt getötet. Einer der Verdächtigen, ein 18-Jähriger, war der Schutz vom BFA bereits aberkannt worden.
Mordalarm in Wien
Tod durch Ersticken
Opfer identifiziert
Ermittlungen auf Hochtouren
Zwei Festnahmen
Ein Verdächtiger vorbestraft
Verdächtige unkooperativ

Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) hat am Mittwoch eine Stellungnahme zu den jeweiligen Asylverfahren der Afghanen abgegeben, die verdächtigt werden, eine 13-Jährige am Wochenende in einer Wohnung in Wien-Donaustadt missbraucht und getötet zu haben. Dem 18-jährigen Verdächtigen war subsidiärer Schutz vom BFA bereits aberkannt worden. Dieser brachte dagegen im November 2019 Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) ein. Seither ist das Verfahren offen.

"Wir haben in diesem Fall rasch reagiert und den Schutzstatus aberkannt. Bis zu einer Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht kann das BFA aber keine weiteren Maßnahmen setzen", betonte BFA-Direktor Gernot Maier. Eine Abschiebung sei so nicht möglich gewesen. Laut Maier hat der 18-Jährige somit weiterhin subsidiären Schutzstatus in Österreich, solange keine Entscheidung vorliegt. Diese hätte das BVwG innerhalb von drei Monaten fällen müssen.

18-Jähriger befand sich im Vorjahr im Gefängnis

Der 18-Jährige weist drei gerichtliche Verteilungen auf, im Vorjahr befand er sich im Gefängnis. Er war 2015 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Österreich gekommen und hatte einen Asylantrag gestellt, 2016 subsidiären Schutz erhalten. Als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling wurde er bis zu seiner Festnahme von der Wiener Kinder- und Jugendhilfe in unterschiedlichen Einrichtungen betreut.

Ab 2018 erfolgten insgesamt elf polizeiliche Anzeigen, unter anderem wegen Suchtgifthandels, gefährlicher Drohung und Raufhandels. 2018 wurde er erstmals verurteilt, er fasste zwei Monate bedingt aus. 2019 kassierte er nach dem Suchtmittelgesetz zehn Wochen bedingt. Im Juli 2019 leitete das BFA ein Aberkennungsverfahren ein, im Oktober 2019 wurde dem Verdächtigen der subsidiäre Schutzstatus auch aberkannt. Es erging eine Rückkehrentscheidung in Verbindung mit einem sechsjährigen Einreiseverbot. Im November 2019 brachte der nunmehr 18-Jährige dagegen Beschwerde beim BVwG ein. Da der Betroffene noch minderjährig war, war aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) seine Abschiebung unzulässig. Das BVwG hätte im Hinblick auf die mehrfache Straffälligkeit des Burschen jedoch die Möglichkeit gehabt, den Abschiebeschutz aufzuheben und im Sinne eines Beschleunigungsgebots eine Abschiebung ab Volljährigkeit des gebürtigen Afghanen zu ermöglichen.

Im Juni 2020 bekam er dann wegen räuberischen Diebstahls zehn Monate unbedingt - der 18-Jährige wurde jedoch bereits im August 2020 vorzeitig bedingt entlassen und befand sich seither wieder auf freiem Fuß. Über das Urteil wurde das BVwG laut BFA nachweislich informiert. Anfang des heurigen Jahres wurde der Afghane volljährig.

5.500 Asylverfahren beim BFA in erster Instanz offen

Beim BFA sind derzeit rund 5.500 Asylverfahren in erster Instanz offen. Die Verfahrensdauer beträgt in der ersten Instanz im Schnitt 3,4 Monate.

Das BFA betonte, dass seit Februar 2020 - da hätte vom BVwG über die Beschwerde des 18-Jährigen entschieden sein müssen - sechs Charterflug-Abschiebungen nach Afghanistan durchgeführt wurden. Trotz der prekären Sicherheitslage in Afghanistan sind laut Judikatur Rückführungen nach Einzelfallbeurteilungen möglich. Seit Jahresbeginn hat Österreich an vier Frontex-Charterabschiebungen teilgenommen. Dabei wurden 52 Afghanen aus Österreich abgeschoben, von ihnen wiesen 33 Personen strafrechtliche Verurteilungen auf.

16-jähriger Verdächtiger erst im April 2021 nach Österreich gekommen

Der zweite im Tötungsfall der 13-Jährigen verdächtige Afghane, ein 16-Jähriger, ist erst im April 2021 nach Österreich gekommen und hat einen Asylantrag gestellt. Hintergrund ist eine Familienzusammenführung, enge Angehörige - es handelt sich um die Mutter und die Schwester des Burschen - haben bereits den Status von Asylberechtigten in Österreich. Das Verfahren des 16-Jährigen befand sich noch in Prüfung, er hatte eine vorläufige Aufenthaltsberechtigung erhalten. Der Bursche weist bisher keine Vorstrafen auf.

(APA/Red)

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