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Wollte Munition kaufen: Slowakische Polizei warnte vor Wiener Attentäter

Die Polizei in Österreich wurde vor dem 20-Jährigen gewarnt.
Die Polizei in Österreich wurde vor dem 20-Jährigen gewarnt. ©APA/HANS PUNZ
Der Attentäter von Wien wollte bereits im Sommer Munition in der Slowakei kaufen, scheiterte aber an einem fehlenden Waffenschein. Die slowakische Polizei verständigte daraufhin die österreichischen Behörden.
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Der Attentäter von Wien hat im Sommer versucht, in der Slowakei Munition zu kaufen. Nach Informationen von Süddeutsche Zeitung, NDR und WDR scheiterte der Kauf an einem fehlenden Waffenschein. Die slowakische Polizei bestätigte den Kaufversuch am Mittwoch in einem Facebook-Posting. Demnach wurden auch die österreichischen Behörden über den Fall informiert.

Polizei in Österreich wurde informiert

Die slowakische Polizei erhielt im Sommer die Information, dass verdächtige Personen aus Österreich versuchten, Munition zu kaufen. Es sei ihnen aber nicht gelungen, etwas zu erwerben, schrieb die Behörde auf Facebook. Sofort sei die österreichische Polizei informiert worden. Weitere Kommentare seitens der slowakischen Behörden werde es nicht geben, um die Ermittlungen in Österreich nicht zu gefährden.

Ein Sprecher des Innenministeriums bestätigte bereits am Dienstagabend gegenüber der SZ, dass die heimischen Behörden informiert worden waren. Gegenüber der APA gab es am Mittwoch zunächst keine Information dazu.

Der "Kurier" berichtete am Mittwoch online, dass das Wiener Landesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (LTV) den Hinweis im Oktober erhielt. Der 20-Jährige soll bei seiner Fahrt in die Slowakei außerdem von einem weiteren Mann begleitet worden sein. Laut "Süddeutscher Zeitung" wurde für die Reise offenbar ein Auto verwendet, das auf die Mutter eines der Polizei bekannten Islamisten angemeldet ist.

Justiz erhielt keinen Hinweis zu Munitionskauf

Bei der Justiz ist kein Hinweis über den versuchten Munitionskauf des 20-jährigen Terrorattentäters in der Slowakei eingegangen. Dies erklärte die Leiterin der Sektion Einzelstrafsachen im Justizministerium, Barbara Göth-Flemmich, am Mittwoch gegenüber dem Ö1-Mittagsjournal.

Wenn man darüber eine Meldung erhalten hätte, wäre das ein Grund gewesen, den Mann wieder in Haft zu nehmen, so Göth-Flemmich. Bei der erfolgten bedingten Entlassung sei nämlich vom Gericht vorgesehen worden, dass der 20-Jährige drei Jahre unter Beobachtung stehen soll. Nach der Entlassung sei das Innenministerium darüber informiert worden.

Journalstaatsanwalt erst in der Nacht des Anschlags informiert

Wie Nina Bussek, Sprecherin der Wiener Staatsanwaltschaft, erklärte, sei der Journalstaatsanwalt erst in der Nacht des Anschlags informiert worden, dass es im Juli einen Kaufversuch gegeben habe. Im Vorfeld habe man davon nichts gewusst.

Göth-Flemmich erklärte zudem, dass der Attentäter auch bei Verbüßung der gesamten 22 Monate, zu denen er im April 2019 in einem Terror-Prozess als IS-Sympathisant verurteilt worden war, spätestens Mitte Juli auf freien Fuß gesetzt worden wäre. Denn die Dauer der Verwahrung in der Türkei war auf die Haftstrafe anzurechnen, wo er im September 2018 beim Versuch, sich der Terrormiliz anzuschließen, festgenommen und anschließend nach Österreich ausgeliefert worden war.

Attentäter im Dezember aus Haft entlassen

Der Attentäter war im September 2018 in der Türkei mit einem zweiten Mann aufgegriffen, in Haft genommen und nach mehreren Monaten nach Österreich zur Übernahme der Strafverfolgung zurückgewiesen worden. In Wien wurde im Jänner 2019 über ihn die Untersuchungshaft verhängt. Am 25. April 2019 wurde der 20-Jährige in einem Terror-Prozess als IS-Sympathisant zu 22 Monaten Haft verurteilt wurde, weil er nach Syrien reisen wollte, um sich der radikalislamistischen Terror-Miliz "Islamischer Staat" (IS) anzuschließen. Am 5. Dezember 2019 erfolgte seine vorzeitige Entlassung. Hätte der 20-Jährige seine volle Strafe abgesessen, wäre er zum Anschlagszeitpunkt noch im Gefängnis gesessen. Als bisher Unbescholtener und junger Erwachsener wäre er aber ohnedies nach dem Jugendgerichtsgesetz - er war um Tatzeitpunkt noch keine 21 Jahre alt - zu behandeln gewesen und daher wohl spätestens nach Verbüßung von 2/3 der Strafe gegen Auflagen bedingt entlassen worden.

(APA/red)

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