Wiener Putzfrau für Raubmord an Pensionistin zu 20 Jahren Haft verurteilt

Der Verteidiger erbat Bedenkzeit, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab.
Erklärung zum Urteil
Bei der Strafbemessung habe man “gerade noch mit 20 Jahren” (und nicht mit lebenslang, Anm.) das Auslangen finden können, stellte Richter Andreas Böhm in der Urteilsbegründung fest. Es habe sich um “keinen geplanten Mord” gehandelt, sondern eine “unangemessene Überreaktion”, sagte Böhm.
Putzfrau war beim Stehlen erwischt worden
Die Putzfrau sei vom Opfer offenbar beim Stehlen erwischt worden und “in Panik” geraten. Mildernd waren die bisherige Unbescholtenheit der Angeklagten sowie ihr Beitrag zur Wahrheitsfindung – nach ihrer Festnahme hatte sie die Polizei zu den Tatwaffen geführt.
Sie hatte die Krücken der betagten Frau in der Donau versenkt. Erschwerend waren demgegenüber das Ausnützen ihrer Vertrauensstellung sowie die grausame Begehung´der Tat in Wien-Leopoldstadt.
(apa/red)