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Wiener AKH-Korruptionsprozess endet mit drei Freisprüchen

Im Prozess rund ums Wiener AKH gab es drei Freisprüche
Im Prozess rund ums Wiener AKH gab es drei Freisprüche ©APA (Sujet)
Paukenschlag um Prozess um einen angeblich millionenschweren Vergabeskandal am Wiener Allgemeinen Krankenhaus (AKH): Am Donnerstag wurden drei Angeklagte freigesprochen.
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Mit drei Freisprüchen ist am Donnerstag im Wiener Straflandesgericht der Prozess um einen angeblich millionenschweren Vergabeskandal am Wiener Allgemeinen Krankenhaus (AKH) zu Ende gegangen. Von den Vorwürfen, die im Zusammenhang mit der Vergabe von zwei Großaufträgen gegen drei AKH-Beamte erhoben wurden, blieb nach Ansicht des Schöffensenats nichts übrig. Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig.

Begründung für die Freisprüche

“Ein wissentlicher Befugnismissbrauch hat nicht stattgefunden”, stellte der Vorsitzende des Schöffensenats, Georg Olschak, fest.

Das Gericht konnte im Zusammenhang mit der Vergabe von zwei Großaufträgen in den Jahren 2004 und 2009 kein den Angeklagten zurechenbares strafrechtliches Fehlverhalten erkennen.

Wiener AKH-Korruptionsprozess: Keine Untreue

Weder Untreue noch schwerer Betrug liege vor, “eine Täuschungshandlung ist nicht erfolgt”, konstatierte Olschak. Staatsanwalt Roman Raich meldete gegen die Entscheidung umgehend Nichtigkeitsbeschwerde an, die Freisprüche sind daher nicht rechtskräftig.

Freisprüche für alle drei Angeklagten

Dem ehemaligen Leiter der EDV-Abteilung und stellvertretenden Verwaltungsdirektor Manfred B. (67) und dem langjährigen Leiter der Abteilung für Sonderprojekte, Werner H. (58), hatte die Anklage Untreue und schweren Betrug angekreidet, Robert H. (45), dem Einkaufsleiter der Wirtschaftsabteilung im AKH, zusätzlich noch schwere Erpressung. Die Angeklagten – Manfred B. ist mittlerweile pensioniert, die anderen beiden wurden infolge der wider sie erhobenen Anschuldigungen vom Dienst suspendiert – hätten 2004 und 2009 bei der Vergabe von Personaldienstleistungen jeweils ihren Wunschkandidaten durchgebracht, obwohl dieser in preislicher Hinsicht jeweils deutlich über einem Mitbieter lag.

“Keine strafbare Handlung”

Das Gericht kam nach einmonatiger Verhandlung zum Schluss, dass den Angeklagten keine strafbare Handlung zuzurechnen war und schloss sich damit der Argumentation der Verteidiger-Riege um Michael Rami und Ernst Schillhammer an. Die Aufträge seien nach “nachvollziehbaren Kriterien” nicht an den Billigst-, sondern offenbar an den Bestbieter vergeben worden, so der vorsitzende Richter Georg Olschak. 2004, als es um das Leasing von Hilfskräften – Reinigungspersonal, Abteilungshelferinnen und Kanzlei-Bedienstete – ging, hatte die AGO Group (Akademischer Gästedienst in Österreich) den Zuschlag erhalten, obwohl ihr Offert sich um jährlich 2,46 Millionen Euro teurer zu Buche schlug als jenes der Wiener Janus-Gruppe. “Die 356.000 Euro, die Janus geboten hat, erscheinen selbst mir so billig, das Zweifel daran bestehen, dass das einzuhalten ist”, bemerkte Olschak. Sein Fazit: “Ein wissentlicher Befugnismissbrauch hat nicht stattgefunden.”

Beim Prozess in Wien

Auch 2009 sei keine Täuschungshandlung erfolgt, setzte Olschak fort. Dass mit der Überlassung von Arbeitskräften und dem Erbringen von Managementleistungen wiederum AGO bedacht wurde, war für das Gericht gesetzeskonform. Dass der Drittangeklagte Robert H. den Geschäftsführer der Janus-Gruppe dazu bringen wollte, einen Einspruch gegen die Vergabe zurückzuziehen, wertete der Senat nicht als Nötigung, sondern als “üblichen Umgang im Geschäftsleben”.

“Wenn ich jeden Geschäftsmann einsperren würde, der einen anderen dazu bringen will, etwas zurückzunehmen, brauche ich in Österreich fünf neue Gefängnisse”, bemerkte Olschak. Staatsanwalt Roman Raich meldete gegen die drei Freisprüche umgehend Nichtigkeitsbeschwerde an.

(apa/red)

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