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Wahlrechtspaket: Wahlrechtsänderung nahm parlamentarische Hürde

Das Zentrale Wählerregister soll ab 2018 zur Verfügung stehen
Das Zentrale Wählerregister soll ab 2018 zur Verfügung stehen ©APA
Montagnachmittag hat der Verfassungsausschuss ein kleines Wahlrechtspaket abgesegnet, das unter anderem ein neues Wählerregister bringt. Klar gestellt wird ferner, dass bei künftigen Urnengängen Wahlkuverts ohne Lasche zum Einsatz kommen werden.
Änderungen angekündigt
Debatte um Wählerregister

Die Stimme darf man gemäß Gesetzesvorlage nun auch zu Recht selbst einwerfen, wenn man das wünscht. Das neue Zentrale Wählerregister soll mit Anfang 2018 zur Verfügung stehen, könnte also schon bei der kommenden Nationalratswahl zum Einsatz kommen, sollte diese nicht vorgezogen werden.

Administration wird erleichtert – auch bürgerfreundlicher

Wie SP-Verfassungssprecher Peter Wittmann in einer Aussendung betonte, bringe dies nicht nur eine Erleichterung bei der administrativen Abwicklung der Wahlen sondern sei bürgerfreundlich. Volksbegehren könnten dann in jedem Gemeindeamt (und nicht nur in jenem der Heimatgemeinde) unterzeichnet werden. Offen zeigt sich Wittmann zur Forderung der NEOS, auch die Unterstützung von Wahllisten über das zentrale Wählerregister flexibel in jeder Gemeinde möglich zu machen – dies sollte ebenfalls im Zuge einer größeren Wahlrechtsreform diskutiert werden.

Wahlrechtspaket: Zentrales Wählerregister wird etabliert

VP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl sieht die Grundlage gesetzt, dass mit dem Wählerregister auch die elektronische Teilnahme an Volksbegehren ermöglicht und damit eine neue Qualität im demokratischen Willensbildungsprozess in Österreich erzielt werde. Weiterer Vorteil sei, dass eine eindeutige Registrierung aller Wahlberechtigten garantiert werde. Das verhindere von vornherein zuletzt vorgekommene Unregelmäßigkeiten bei der Stimmabgabe. Auch Doppelregistrierungen, etwa bei Auslandsösterreichern, könnten so verhindert werden.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) wies noch auf einen Punkt hin, der bei der Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl durch den Verfassungsgerichtshof eine Rolle gespielt hat: Bisher durften die Wahlkuverts der Briefwahlkarten erst am Montag nach der Wahl persönlich vom Bezirkswahlleiter ab 9.00 Uhr geöffnet werden. Künftig gibt es auch die Möglichkeit, dass Hilfsorgane den Bezirkswahlleiter dabei unterstützen.

Verfassungsmehrheit gesichert

Die Verfassungsmehrheit für das Wahlrechtspaket ist wohl gesichert. Wie die Parlamentskorrespondenz berichtete, stimmten im Innenausschuss FPÖ und Grüne mit der Koalition. Ablehnung kam nur von NEOS und Team Stronach.

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(apa/red)

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