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Wahlkampfkostenschätzung: Zwei Experten stehen fest

Zwei Sachverständige sind für die Überwachung der Einhaltung der Kostengrenze zuständig.
Zwei Sachverständige sind für die Überwachung der Einhaltung der Kostengrenze zuständig. ©pixabay.com (Sujet)
Es ist entschieden: Hermann Peyerl und Barbara Sommerer werden bis Ende März 2020 ein Gutachten zu den geschätzten Wahlkampfkosten der Parteien erstellen.
Experten sollen Kosten überwachen
15 Angebote für Wahlkampfkostenschätzung

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt hat zwei Experten mit der Schätzung der Wahlkampfkosten für die kommende Nationalratswahl beauftragt. Das diesbezügliche Gutachten der nun verpflichteten Experten muss sechs Monate nach der Wahl veröffentlicht werden, somit also bis Ende März 2020. Die Auswahl wurde aus 15 Bewerbungen getroffen.

Zu wenige Bewerber machte Suche schwierig

Gesucht waren ursprünglich drei Experten aus dem Bereich der Wirtschaftsprüfer, des Medienwesens und der Transparenz- und Kampagnenforschung. Die Expertensuche gestaltete sich im Vorfeld allerdings schwierig.

Die ursprünglich auf den 31. Juli festgelegte Bewerbungsfrist musste aufgrund zu weniger Bewerber bis zum Montag, den 5. August, verlängert werden.

Nur zwei von drei ursprünglich geplanten Experten gefunden

Der Senat hat sich jetzt, wie der Geschäftsstellenleiter des Senats, Michael Kogler, gegenüber der APA sagte, auf lediglich zwei Personen festgelegt. "Es ist uns aufgrund der Auswahlkriterien nicht gelungen einen Experten für den Bereich der Transparenz- und Kampagnenforschung zu finden", meinte dieser. "Der Senat ist allerdings in der Auslegung des betreffenden Paragraphen 11a der Ansicht, dass es sich dabei um keine unbedingte rechtliche Verpflichtung handelt, sondern um eine Soll- und Ideallösung", so Kogler weiter.

Die zwei ausgewählten Bereichsspezialisten stehen mit Hermann Peyerl als Sachverständiger für das Fachgebiet Wirtschaftsprüfung und Barbara Sommerer als Sachverständige für das Fachgebiet Medienwesen nun fest. Die von Peyerl und Sommerer aktuell zu überwachende Wahlkampfkostengrenze gilt in den letzten 82 Tagen vor der Wahl und somit vom 9. Juli bis zum 29. September. In diesem Zeitraum dürfen die Parteien jeweils höchstens sieben Millionen Euro in den Wahlkampf investieren.

Vor zwei Jahren hat die ÖVP die Wahlkampfkostengrenze mit 13 Mio. Euro erheblich überschritten, auch die FPÖ lag mit 10,7 Mio. Euro deutlich darüber, die SPÖ mit 7,4 Mio. Euro nur leicht. Über die Höhe der dafür fälligen Geldbußen hat ebenfalls der UPTS zu entscheiden.

(APA/Red)

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