Für die heuer erstmals vorgesehene Abschätzung der Wahlkampfkosten hat der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt 15 Angebote erhalten. Wer die Gutachten erstellen wird, soll in den kommenden Tagen bekannt gegeben werden, teilte Vorsitzender Gunther Gruber am Donnerstag in einer Aussendung mit.
15 Angebote für Wahlkampfkosten-Schätzung erhalten
Zuvor werden die dafür nötigen Werkverträge abgeschlossen und die anderen Bewerber informiert. Die Gutachten sollen die Plausibilität der Einhaltung der Wahlkampfkostengrenze beurteilen. Die Experten müssen ihre Einschätzung bis Ende Februar 2020 vorlegen. Veröffentlicht werden die Gutachten mit der Stellungnahme der Parteien voraussichtlich im März 2020.
Die Wahlkampfkostengrenze gilt in den letzten 82 Tagen vor der Wahl - also vom 9. Juli bis zum 29. September. In dieser Zeit darf jede Partei maximal sieben Millionen Euro in den Wahlkampf investieren. Vor zwei Jahren hat die ÖVP die Wahlkampfkostengrenze mit 13 Mio. Euro massiv überschritten, auch die FPÖ lag mit 10,7 Mio. Euro deutlich darüber, die SPÖ mit 7,4 Mio. Euro leicht. Über die Höhe der dafür fälligen Geldbußen hat ebenfalls der UPTS zu entscheiden. Der ÖVP droht eine Strafe von bis zu einer Mio. Euro, der FPÖ bis zu 565.000 Euro und die SPÖ könnte bis zu 40.000 Euro zahlen.
(APA/Red)