AA

Wahlkampfkosten bei NR-Wahl: Senat berät über Experten für Kostenschätzung

Experten werden die Schätzung der Wahlkampfkosten für die NR-Wahl übernehmen.
Experten werden die Schätzung der Wahlkampfkosten für die NR-Wahl übernehmen. ©APA/Hans Klaus Techt
Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) wird entscheiden, wer die Wahlkampfkosten für die NR-Wahl überprüfen wird. Die Wahlkampfkostengrenze gilt in den letzten 82 Tagen vor der Wahl - also vom 9. Juli bis zum 29. September.

Der Unabhängige Parteien-Transparenz-Senat (UPTS) im Kanzleramt wird am Mittwochnachmittag beraten, wer mit der Schätzung der Wahlkampfkosten für die Nationalratswahl betraut wird. Die Bewerbungsfrist für die Sachverständigen ist am Montag abgelaufen. Laut Parteiengesetz muss das Gutachten der Experten sechs Monate nach der Wahl veröffentlicht werden, also bis Ende März 2020.

Experten sollen Wahlkampfkosten überprüfen

Gesucht werden drei Experten aus dem Bereich der Wirtschaftsprüfer, des Medienwesens und der Transparenz-und Kampagnenforschung. Sie sollen den Wahlkampf beobachten und eine Einschätzung dazu abgeben, ob die Parteien die Wahlkampfkostengrenze eingehalten haben. Weil sich ursprünglich zu wenige Bewerber dafür gefunden hatten, hat der Senat die Ausschreibung bis Montag verlängert. Wie viele Kandidaten es nun für die drei Bereiche gibt, war vorerst unklar.

Starke Zweifel an der Sinnhaftigkeit der erst im Juli von SPÖ, FPÖ und Liste JETZT beschlossenen Regelung meldet der Politikwissenschafter Hubert Sickinger an. Er kritisiert, dass die Parteien weiterhin nicht verpflichtet sind, eine detaillierte Aufschlüsselung ihrer Wahlkampfausgaben vorzulegen, die dann von den Experten überprüft werden könnte. Die Parteien müssen lediglich angeben ob, und wenn ja um wie viel, sie die Wahlkampfkostengrenze überschritten haben - und auch das erst ein Jahr nach der Wahl. Wofür das Geld ausgegeben wurde, bleibt aber geheim.

Parteien müssen Rechenschaft ablegen

"Bevor die Experten ihren Bericht abgeben, müssten die Parteien verpflichtet sein, Rechenschaft zu legen", fordert Sickinger gegenüber der APA. Andernfalls wäre eine zu niedrige Kostenschätzung der Experten im schlimmsten Fall sogar ein Anreiz für die Parteien, ihre eigenen Kostenschätzungen nachträglich nach unten zu revidieren.

Wahlkampfkostengrezne ab 9. Juli

Die Wahlkampfkostengrenze gilt in den letzten 82 Tagen vor der Wahl - also vom 9. Juli bis zum 29. September. In dieser Zeit darf jede Partei maximal sieben Millionen Euro in den Wahlkampf investieren. Eigentlich wäre dieser Kostenrahmen heuer erstmals valorisiert worden, womit die Parteien 140.000 Euro mehr hätten ausgeben dürfen. Mit dem von SPÖ, FPÖ und Liste JETZT novellierten, im Juli in Kraft getretene Parteiengesetz wurde die Grenze aber neuerlich mit sieben Millionen Euro festgelegt.

Gemessen an den bisherigen Überschreitungen wäre die Valorisierung allerdings kaum ins Gewicht gefallen: Bei der Nationalratswahl vor zwei Jahren hat die ÖVP nämlich fast 13 Mio. Euro ausgegeben und die Kostengrenze somit um fast sechs Mio. Euro überschritten. Die FPÖ hat mit 10,7 Mio. Euro ebenfalls um mehrere Millionen überzogen. Die SPÖ lag mit 7,4 Mio. Euro vergleichsweise moderat darüber. Der ÖVP droht damit eine Strafe von bis zu einer Million Euro, die FPÖ könnte die Überschreitung bis zu 565.000 Euro kosten und die SPÖ maximal 40.000 Euro.

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Nationalratswahl
  • Wahlkampfkosten bei NR-Wahl: Senat berät über Experten für Kostenschätzung
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen