“Sie befindet sich in einem Beobachtungshaftraum, der videoüberwacht wird”, teilte Josef Schmoll, der Sprecher der Generaldirektion für den Strafvollzug, mit. Die Staatsanwaltschaft hat unterdessen am Donnerstag beim Straflandesgericht die Verhängung der U-Haft beantragt. Darüber hinaus wurde ein psychiatrischer Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, gab Behördensprecherin Nina Bussek bekannt.
Zurechnungsfähigkeit der Mutter gegeben?
Die Strafverfolgungsbehörden dürften sich davon Aufschlüsse über das Motiv für die Bluttat erhoffen, zu dem sich die Mutter bisher nicht geäußert hat. Obwohl es offenbar keine konkreten Hinweise auf eine psychische Erkrankung ergibt, steht auch die Frage nach einer möglichen Zurechnungsunfähigkeit der Verdächtigen im Raum.
Ob dem Antrag auf Verhängung der U-Haft entsprochen wird, dürfte sich am Freitag entscheiden. Die Strafprozessordnung (StPO) sieht dafür eine Frist von 48 Stunden ab Einlieferung ins Landesgerichtliche Gefangenenhaus vor.
Mutter in “seelischem Ausnahmezustand”
Die Frau, die am Dienstag in Wien-Hernals ihre vierjährige Tochter erstochen haben soll, befindet sich laut ihrer Anwältin Astrid Wagner in einem “seelischen Ausnahmezustand”. Wagner hatte ihre Mandantin am Donnerstag kurz in der Justizanstalt (JA) Josefstadt besucht und mit ihr gesprochen. Über die Verantwortung der 38-Jährigen konnte die Rechtsanwältin noch nichts sagen. Sie will zunächst den Akt zu dem Fall studieren.
Bluttat in Hernals: Vierjährige erstochen
Die Frau war am Dienstag festgenommen worden, nachdem ihr 13 Jahre alter Sohn in der Küche seine kleine Schwester in einer Blutlacke liegend vorgefunden hatte. Die Mutter stand daneben und soll noch die Tatwaffe – ein Küchenmesser – in der Hand gehalten haben. Laut Obduktion waren mehrere Stiche in den Oberkörper todesursächlich.
Motiv ist unklar – Delogierung stand bevor
In der polizeilichen Vernehmung legte die 38-Jährige dann ein Tatsachengeständnis ab, schwieg sich allerdings zu ihren Beweggründen aus. Ob ein für Dienstag angesetzter Delogierungstermin – dem Vernehmen nach hatten sich erhebliche Mietrückstände angehäuft – als mögliches Motiv infrage kommt, ist nach wie vor offen.
(apa/red)