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Verwaltungsgericht wies Rothschild-Beschwerde ab

Die Rothschild-Nachfahren wollen die Entscheidung anfechten.
Die Rothschild-Nachfahren wollen die Entscheidung anfechten. ©APA
In der Causa "Nathaniel Freiherr von Rothschild'schen Stiftung" hat das Verwaltungsgericht Wien gegen die Familie Hoguet entschieden. Die Familien-Nachfahren will die Entscheidung höchstgerichtlich anfechten.
Stadt Wien wird geklagt
Wien weist Kritik zurück

Das Landesverwaltungsgericht Wien hat in der Causa "Nathaniel Freiherr von Rothschild'schen Stiftung" ein Urteil gefällt. Die Beschwerde des Familiennachfahren Geoffrey R. Hoguet wurde abgewiesen. Er hatte die Änderung der Stiftungssatzung aus dem Jahr 2017 angefochten - und kündigt nun den Gang zum Höchstgericht an.

Stiftung für das Neurologische Zentrum Rosenhügel

Im Streit zwischen Hoguet und der Stadt geht es um jene 1907 gegründete Stiftung, die das bis heute existierende Neurologische Zentrum Rosenhügel gegründet hat. Der New Yorker Familien-Nachfahre verlangt, dass das einstige Kuratorium wieder in der ursprünglichen Form errichtet wird. Die Stiftung war von den Nationalsozialisten aufgelöst worden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1956 das Magistrat als Verwaltungsorgan eingesetzt. Vertreter der Familie sind nicht mehr im Kuratorium vertreten. Endgültig abgesegnet habe man dies 2017, kritisiert Hoguet.

Nun wurde seine Beschwerde jedoch als unzulässig zurückgewiesen. Hoguet sei weder Begünstigter noch Organ der Stiftung und habe darum keine Parteienstellung, hieß es. Eine "Weitervererbung" in dem Sinn, dass jeder Nachfahre in die Position nachrücke, gebe es nicht. Und auch bei der Erstzusammensetzung seien nicht nur Familienmitglieder im Kuratorium vertreten gewesen.

Entscheidung wird angefochten

Der Beschwerdeführer wird die Entscheidung anfechten, wie dessen Rechtsvertreter Wulf Gordian Hauser gegenüber der APA erläuterte. Angedacht ist sowohl eine Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGh) als auch eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGh). Man werde dies nach Erhalt des schriftlich ausgefertigten Urteils in die Wege leiten.

(APA/red)

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