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Rothschild-Stiftung: Stadt Wien weist Kritik zurück

Ein Rothschild-Nachfahre geht gerichtlich gegen die Stadt Wien vor.
Ein Rothschild-Nachfahre geht gerichtlich gegen die Stadt Wien vor. ©APA
Rund um die Vorgangsweise in Zusammenhang mit der Rothschild-Stiftung hat die Stadt Wien die Kritik zurückgewiesen.
Nächste Etappe im Rechtsstreit
Nachfahre geht gegen Stadt Wien vor

Die Stadt Wien hat am Freitag Kritik an der Vorgangsweise in Zusammenhang mit der "Nathaniel Freiherr von Rothschild'schen Stiftung" zurückgewiesen. Anlass ist der Streit zwischen Rathaus und dem Familien-Nachfahren Geoffrey R. Hoguet. Dieser wünscht, dass das einstige Kuratorium in der ursprünglichen Form wieder errichtet wird.

Stadt Wien ging näher auf Geschichte der Stftung ein

Die Stiftung war von den Nationalsozialisten aufgelöst worden. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde 1956 das Magistrat als Verwaltungsorgan eingesetzt. Vertreter der Familie sind nicht mehr im Kuratorium vertreten. Wien hat am Freitag in einer Aussendung darauf verwiesen, dass bereits eine Kommission mit wissenschaftlicher Unterstützung eingerichtet wurde, die sich mit der Causa beschäftigt. Deren Bericht soll im Herbst 2021 vorliegen.

Die Stadt ging heute auch näher auf die Geschichte der Stiftung ein. Diese wurde von Nathaniel Freiherr von Rothschild per letztem Willen eingerichtet. Die Stiftung sollte Heilanstalten für Nervenkranke in Wien errichten und zur Behandlung mittelloser österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Wien "ohne Unterschied der Konfession" betreiben. Die Verwaltung der Stiftung wurde im Stiftsbrief einem Kuratorium übertragen, welches 1907 unter Vorsitz von Alfons Freiherr von Rothschild erstmals einberufen wurde.

In der Satzung der Stiftung sei explizit festgehalten worden, dass sich das Kuratorium selbst erneuere. Somit ergebe sich aus der Familienzugehörigkeit keine automatische Kuratoriumsmitgliedschaft bzw. "Parteistellung", betont man. Ein entsprechender Bescheid ist bereits kürzlich ergangen. Hoguet hatte Einsicht in die Unterlagen der Stiftung begehrt, was ihm jedoch verwehrt wurde. Die Nervenheilanstalt "Rosenhügel" und das "Maria-Theresien-Schlössel" wurden laut Stadt in den Jahren 1912 bis 1914 in Betrieb genommen.

Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs seien die Spitäler vor sehr großen wirtschaftlichen Problemen gestanden, wurde versichert. Man habe später auch Gebühren von Patienten verlangt. In der Zeit des Nationalsozialismus wurde die Stiftung im Dezember 1938 aufgelöst und ihr Vermögen der Gemeinde Wien übertragen, die das Personal zu übernehmen und die Krankenanstalten weiterzuführen hatte. Mit Beginn der Zweiten Republik erfolgte demnach der Wiederaufbau der Nervenheilanstalten am Rosenhügel und im Maria-Theresien-Schlössl durch die Stadt.

Stiftung wurde 1956 wieder hergestellt

Mit einem Bescheid vom 25. Juli 1956 wurde die Stiftung wiederhergestellt. Am 21. November 1962 erfolgte dann ein Vergleich vor der Rückstellungskommission, mit dem die Liegenschaften an die Stiftung zurückgegeben wurden. Die Stiftung verzichtete demnach auf Erträge und die Stadt auf den Ersatz der Aufwendungen für Erhaltung und Betrieb der Krankenanstalten. 1963 wurde vereinbart, dass die Stiftung der Stadt die Liegenschaften "für den Fortbetrieb der Krankenanstalten im Sinne des Stiftungszwecks überlässt". Weiters wurde der Stadt Wien ein Vorkaufsrecht an den Liegenschaften eingeräumt. Die Stadt umgekehrt ging die Verpflichtung ein, die Gebäude in gutem Zustand zu erhalten.

Auch wird daran erinnert, dass der ehemalige Stiftungskurator Michael Graff einen Antrag auf Wiedererrichtung des ursprünglichen Kuratoriums zurückgezogen hat, weil "das Stiftungsvermögen derzeit offenbar dem Stiftungszweck entsprechend verwendet wird". 2002 zog der Betrieb der Krankenanstalt Maria-Theresien-Schlössel ins Otto-Wagner-Spital und wird dort laut Stadt unter dem Namen "Neurologisches Zentrum - Rothschildstiftung - Maria-Theresien-Schlössel" weitergeführt.

Die Stiftung verkaufte die Liegenschaft an die Stadt Wien, der Kaufpreis von mehr als 6,6 Mio. Euro sei in die Stiftung geflossen, um das Stiftungskapital zu erhöhen. Das denkmalgeschützte Barockschloss war nicht mehr für den Betrieb einer modernen Neurologie geeignet, heißt es. Hervorgehoben wurde auch, dass man etwa von 1991 bis 2005 insgesamt 142 Mio. Euro an Kosten abgedeckt habe.

Inkriminierte Satzungsänderung wird nun angefochten

Die inkriminierte Satzungsänderung aus dem Jahr 2017, die nun von Hoguet angefochten wird, sei durchgeführt worden, um die Gemeinnützigkeit auch nach der Bundesabgabenordnung abzusichern. Zu diesem Zweck sei eine Auflösungsbestimmung neu aufgenommen worden: Bei einer Beendigung fällt das Stiftungsvermögen bestehenden anderen gemeinnützigen oder mildtätigen Organisationen zu. Sollte keine solche existieren, fällt das Vermögen an die Stadt - die dieses Vermögen jedoch auch wieder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hätte, wie es hieß.

Auf APA-Anfrage wurde in der Magistratsdirektion bekräftigt, dass die zuständigen Magistratsabteilungen und das Amt der Wiener Landesregierung auf Basis der jeweils gültigen Gesetze gehandelt hätten. Die Verwaltung durch den Magistrat sei kostenneutral, wurde zudem versichert. Eine Kontrolle durch Stadt- oder Bundesrechnungshof sei ebenfalls jederzeit möglich. Dass im Zusammenhang mit den Vorwürfen sogar von einer "Enteignung" gesprochen wird, wird im Rathaus kritisiert. Man behalte sich dazu rechtliche Schritte vor, betont man.

(APA/Red)

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