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Verhandlungen um Corona-Verordnung dauern an

Verordnung: Neue Masken- und Quarantäneregeln weiterhin ausständig.
Verordnung: Neue Masken- und Quarantäneregeln weiterhin ausständig. ©APA
Die Corona-Verordnung mit den neuen Regeln zu Maskenpflicht und der Quatantäne für Covid-Infizierte lässt am Mittwoch weiter auf sich warten.
Chaos um Verordnung
Köstinger verriet keine Details

Nachdem offenbar zähe innerkoalitionäre Verhandlungen am Dienstag kein Ergebnis brachten, sollen die neuen Corona-Regeln zu Maskenpflicht und Quarantäneregeln nun am Mittwoch verkündet werden und am Donnerstag in Kraft treten. Eine Einigung stand vorerst aber noch aus. "Für alle Gesetze und Verordnungen braucht es das koalitionsinterne Einvernehmen, die intensiven Gespräche dauern an", hieß es aus dem Gesundheitsministerium.

"Letzte Abstimmungen" zur neuen Corona-Verordnung am Mittwoch

Die "letzten Abstimmungen" seien am Laufen, so ein Statement aus dem Büro von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) am Mittwochvormittag gegenüber der APA. "Ziel ist eine Vereinbarung im Laufe des heutigen Tages. Sobald diese steht, informieren wir umgehend." Am Dienstag war bis spät in die Nacht hinein verhandelt worden: Erst kurz vor Mitternacht hieß es dann aus dem Gesundheitsressort, dass die Entscheidung erst am Mittwoch fallen wird. Wie lange sich die Entscheidungsfindung nun hinziehen wird, war auch am Mittwochnachmittag noch nicht absehbar.

Die ÖVP sieht vor allem den Gesundheitsminister gefordert, wie Tourismusministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) Mittwochfrüh nach der Ministerratssitzung (noch vor dem Statement des Gesundheitsministeriums) erklärte: "Aktuell arbeitet der Gesundheitsminister an letzten Details", sagte sie nach der Regierungssitzung. Auch Köstinger geht davon aus, dass die für das Inkrafttreten der Maßnahmen erforderliche Verordnung nun am Mittwoch fixiert wird.

Allzu streng dürften die Einschränkungen zumindest ihrer Ansicht nach nicht ausfallen: "Wenn wir in andere Länder der EU schauen, sind die Maßnahmen auch weitestgehend abgeschafft worden", meinte Köstinger mit Blick über die Grenze.

FFP2-Maskenpflicht soll in Innenräumen wieder eingeführt werden

Rauch hatte bereits letzten Freitag angekündigt, dass die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen wieder eingeführt werden soll. Parallel dazu stellte er eine Lockerung der Quarantäne-Regeln für infizierte Mitarbeiter zumindest in Spitälern und Pflegehäusern in Aussicht. Argumentiert wurden die Pläne im Wesentlichen mit der Überlastung des Personals angesichts der hohen Patientenzahlen in den Gesundheitseinrichtungen. Für die Verschärfungen bei der Maskenpflicht ist eine Verordnung des Ministers nötig, für die Quarantäne-Bestimmungen eine Empfehlung (die dann von den Ländern umgesetzt wird).

Statt Maskenpflicht soll auch 3G-Regel wieder eingeführt werden

Ziemlich sicher scheint seit Dienstag, dass alternativ zur Maskenpflicht auch eine 3G-Regel in manchen Bereichen ermöglicht werden dürfte. Dies ging auch aus einem am Dienstag kursierenden Verordnungs-Entwurf hervor: Handel, Veranstalter und Nachtlokale könnten demnach statt der Maskenpflicht auch 3G (geimpft, genesen oder getestet) vorschreiben. Die genaue Ausgestaltung in diesem Bereich dürfte einen der Knackpunkte der Verhandlungen darstellen.

Entwurf: Corona-Infizierte sollen nach fünf Tagen aus Isolation dürfen - ohne Test

Während für die Maskenpflicht eine Verordnung des Ministers notwendig ist, braucht es für die Quarantäne-Regeln eine Empfehlung des Ministeriums (die dann von den Ländern umgesetzt wird). Medien berichteten am Mittwochnachmittag bei diesem Punkt von einem neuen Entwurf: Laut "Standard" würden Corona-Infizierte demnach bereits nach fünf Tagen aus der Isolation dürfen, ohne einen Test vorzulegen - nämlich dann, wenn sie bereits seit zwei Tagen symptomfrei sind und danach für weitere fünf Tage eine "Verkehrsbeschränkung" in Kauf nehmen. Betroffene müssten in dieser Zeit bei Kontakt mit anderen Maske tragen, sie dürften keine Gesundheitseinrichtungen besuchen, Einrichtungen wie Gastronomie oder Fitnessclubs nicht besuchen und nicht an Großveranstaltungen teilnehmen.

Covid-Erkrankte mit schwerem Verlauf dürften sich laut diesen Plänen hingegen frühestens zehn Tage nach Symptombeginn mit einem negativen PCR-Test oder einem positiven Test mit einem Ct-Wert über 30 aus der Absonderung begeben (sofern sie seit 48 Stunden symptomfrei sind). Covid-Erkrankte mit leichtem Verlauf könnten sich bereits nach fünf Tagen freitesten, wenn sie zwei Tage symptomfrei sind und einen negativen PCR-Test (oder einen Ct-Wert über 30) vorweisen können. Im Gesundheitsministerium verwies man auf APA-Anfrage auch diesbezüglich auf die laufenden Gespräche.

(APA/Red)

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