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Chaos um neue Corona-Verordnung: Maskenpflicht doch erst ab Donnerstag

Corona-Verordnung: Neue Maskenregeln erst ab Donnerstag.
Corona-Verordnung: Neue Maskenregeln erst ab Donnerstag. ©APA
Die neue Corona-Verordnung lässt weiter auf sich warten. Erst am Mittwoch soll diese vorliegen, damit tritt die FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen erst ab Donnerstag in Kraft.
Rückkehr der FFP2-Maskenpflicht
Viel Kritik an Quarantäne-Plänen

Davor war bis zuletzt auf Koalitionsebene verhandelt worden. Geplant ist dem Vernehmen nach und laut Verordnungs-Entwürfen, dass alternativ zur Maske auch auf 3G zurückgegriffen werden kann.

Neue Corona-Verordnung zur Maskenpflicht hätte ab Mittwoch gelten sollen

Die neue Corona-Verordnung hätte eigentlich bereits Dienstag Mitternacht in Kraft treten sollen. Zuletzt dürfte es aber noch an Details gehakt haben. Ein untertags gehandelter Entwurf sah eine Relativierung des von Gesundheitsminister Johannes Rauch (Grüne) angekündigten Comebacks der Maske in Innenräumen vor: Handel, Veranstalter und Nachtlokale könnten demnach statt der Maskenpflicht auch 3G (geimpft, genesen oder getestet) vorschreiben. Laut APA-Informationen dürfte dieser Plan im Groben so auch umgesetzt werden - die Details dazu waren aber auch Dienstagnacht noch nicht fertig ausgearbeitet.

Statt der Maskenpflicht auch 3G als Alternative im Gespräch

Ob diese Maßnahme viel Wirkung erzielen wird, ist wohl nicht unumstritten. Denn beinahe alle Experten hatten vor allem den Wegfall der Maske für den starken Anstieg der Corona-Infektionszahlen in den vergangenen Wochen haupt-verantwortlich gemacht. Nunmehr könnten sich bei Veranstaltungen oder auf der Tanzfläche weiter Personen drängeln, so sie getestet, geimpft oder genesen sind.

Die bekannte Virologin Dorothee von Laer hatte entsprechende Pläne in der "Kronen Zeitung" stark in Zweifel gezogen. Für sie ergeben Regeln wie 3G aktuell "keinen Sinn". Denn Geimpfte würden sich derzeit bei Omikron genauso oft anstecken wie Ungeimpfte. Sinnvoll wäre aus ihrer Sicht neben der Maskenpflicht ein verpflichtender Test.

FFP2-Maske bleibt im Supermarkt, in Öffis, Apotheken und Banken

Jedenfalls bleiben wird die Maske dort, wo sie schon bisher vorgeschrieben war, also beispielsweise in Lebensmittel-Geschäften, in Banken, Apotheken und im öffentlichen Verkehr. Dafür wird, wenn sich die Pläne bestätigen, z.B. in Gondeln oder in Reisebussen alternativ auch 3G möglich sein. Gleiches gilt etwa für den Textil-Handel oder in Theatern und Sporthallen.

Auch Änderung der Quarantäne-Regel für Infizierte geplant

Ebenfalls geplant waren mit Mitte der Woche Änderungen bei den Quarantäne-Regeln, wo gegenwärtig aber nicht einmal konkrete Umsetzungspläne durchgesickert sind. Ursprünglich angedacht war: Ist eine Person zwei Tage symptomfrei, sollte sie fünf Tage nach dem positiven Test wieder arbeiten können. Vorgesehen war das zumindest für Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen. Allerdings stieß das bei der Personalvertretung ebenso auf Widerstand wie z.B. bei der Gemeinde Wien.

Besonders scharf formulierte diesbezüglich der Linzer Bürgermeister Klaus Luger (SPÖ). Sollte Rauch entsprechenden Forderungen nachkommen, wäre er für den Stadtchef sogar "rücktrittsreif". Denn es sei selbst nach fünf Tagen Infektion nicht gesichert, dass Erkrankte auch ohne Symptome nicht mehr ansteckend sind. Das Risiko, dass nach wie vor infizierte Mitarbeiter in Spitälern oder Pflegeheimen kranke Personen anstecken könnten, sei zu hoch.

Wer dieses in Kauf nähme, handle "schlichtweg verantwortungslos". Für vorbelastete Menschen könnte eine Infektion mit dem Tod enden, warnte Luger.

Nehammer schließt komplette Abschaffung der Quarantäne nicht aus

Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) schließt dennoch sogar eine komplette Abschaffung der Quarantäne nicht von vornherein aus. Ein allgemeines Quarantäne-Aus wäre "sehr gut, falls es medizinisch gerechtfertigt ist", sagte der Bundeskanzler am Dienstag zur APA am Rande eines Medientermins im Tiroler Telfs.

(APA/Red)

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