Nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes (VfGH), dass die 400-Quadratmeter-Regelung im Handel nach dem Corona-Lockdown verfassungswidrig war, suchen Anwälte und Prozessfinanzierer betroffene Händler, um gegen die Republik eine Amtshaftungsklage einbringen zu können. Am Mittwoch startete der Verein Cobin Claims mit der Kanzlei Leitner & Häusler einen entsprechenden Aufruf.
Anwälte suchen Händler für Amtshaftungsklage gegen Republik
Neben Musterverfahren könne es auch zu Muster- oder Sammelklagen kommen, falls die Regelung nicht nachträglich durch die Regierung repariert werde, teilte die Sammelklagen-Plattform mit. Cobin Claims und die Anwaltskanzlei sammeln die Schadenersatzansprüche unter covidclaims.at. Insgesamt hat der Verein sieben verschiedene "Aktionen" zur Coronakrise laufen.
Dass Geschäfte mit weniger als 400 Quadratmetern nach Ostern wieder öffnen durften, größere Geschäfte aber noch nicht, hat laut VfGH gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen - und dies vor allem auch deshalb, weil Bau- und Gartenmärkte mit mehr als 400 Quadratmetern auch Mitte April wieder aufsperren durften, stellte der VfGH im Juli fest.
Möbelhäusern und Modehändlern entstand Schaden
Betroffene Firmen, die nicht aufsperren durften, etwa Möbelhäuser oder Modehändler, können den entstandenen Schaden mit einer Amtshaftungsklage gegen die Republik geltend zu machen. Der Anwalt Georg Eisenberger hält eine solche Klage nicht für ausweglos, wenngleich sie sehr riskant sei. Der Prozessfinanzierer Advofin hat bereits erklärt, keine Sammelklage vorzubereiten, weil die Chancen zu gering sind. XXXLutz hat sich ebenfalls bereits gegen eine Amtshaftungsklage entschieden.
(APA/Red)